„Bebauungsplan Erlenbitze“

Die unstreitigen Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind inzwischen jedem bekannt. Um der Wohnungsnot im Rhein-Sieg-Kreis Herr zu werden, müssen kreisweit bis 2030 insgesamt 30.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Aus diesem Grunde ist es auch in Neunkirchen-Seelscheid unerlässlich, nicht nur neue Bebauungspläne aufzustellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die dann baureifen Grundstücke zügig bebaut oder zur Bebauung verkauft werden. Und dass neue Bebauungspläne rechts- und bestandssicher aufzustellen sind, damit sie nach dem Satzungsbeschluss nicht sofort vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärt werden, ist ebenso selbstverständlich. Bauen, bauen, bauen ist als Zielvorgabe zur Lösung der Wohnungsnot in aller Munde.

Rechenschwäche?

Wolfgang Maus

 

Im österlichen Mitteilungsblatt würdigt die hiesige CDU die auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom Rat in der letzten Sitzung zum Bebauungsplanverfahren Schöneshof-Erlenbitze getroffenen Entscheidungen als Weichenstellung der Gemeindeentwicklung.

In der numerischen Aufzählung der zur Abstimmung angestandenen  Anträge ist der Berichterstatter bei der Ziffer 1 hängen geblieben. Dabei ging es darum, den bisherigen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens Schöneshof-Erlenbitze auch inhaltlich vor Fassung des Satzungsbeschlusses nochmals zu überprüfen. 

Was ist an dem mit großer Mehrheit bei 12 Neinstimmen gefassten Beschluss zu kritisieren? Es verbietet sich schon aus dem Ergebnis der von der CDU (!) durchgesetzten geheimen Abstimmung, Rückschlüsse auf einen bestimmten Personenkreis zu ziehen. Hintergrund unseres Antrags ist, dass in einem anderen aktuellen Bebauungsplanverfahren eine von den dortigen Anliegern beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Verfahrensmängel geltend machte, die wiederum Anlass zur Überprüfung durch einen Fachanwalt gaben. Nach dem nun vorgelegten Prüfergebnis sieht die SPD-Fraktion auch für das Verfahren Schöneshof-Erlenbitze Handlungsbedarf, da beide Bebauungsplanverfahren Parallelen aufweisen und deshalb nicht ausgeschlossen ist, dass auch im Verfahren Schöneshof-Erlenbitze Nachbesserungsbedarf besteht.  

FDP hat Probleme mit der Annahme von Fördermitteln

Peter Schmitz, SPD-Fraktions-vorsitzender

In den vergangenen Jahren hatte die FDP/CDU-Mehrheit im Gemeinderat von Neunkirchen-Seelscheid keine Probleme damit, die Gemeinde in den Bankrott zu treiben. Und das auch deshalb, weil alle Bauvorhaben ohne Zuschüsse aus der auch damals möglichen Städtebauförderung realisiert und zu 100% von der Gemeinde bezahlt wurden. Schmerzlich bekannt ist, dass wegen der Totalverschuldung seit 2012 die Gemeindesteuern (Grund- und Gewerbesteuer) in jedem Jahr steigen. Die Steuererhöhungen musste und muss der Rat bis Ende 2021 beschließen, um danach aus dem gesetzlich geregelten Haushaltssicherungskonzept (HSK) entlassen werden zu können.

Anträge zu zwei Bebauungsplanverfahren

Peter Schmitz, SPD-Fraktions-vorsitzender

Das vom Rhein-Sieg-Kreis in Auftrag gegebene Empirica-Gutachten von 2016 hat festgestellt, dass bis 2030 insgesamt 30.000 Wohneinheiten im Kreis geschaffen werden müssen. Auch hier in Neunkirchen-Seelscheid beklagen alle Parteien die Wohnungsnot und suchen nach schnellen Lösungen. Problematisch sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Preissteigerungen für baureife Grundstücke. Der Grund ist simpel: Die Grundstücksnachfrage übertrifft das Angebot.
Und selbst wenn neue Bebauungspläne aufgestellt sind, werden viele Grundstücke häufig deshalb nicht bebaut oder verkauft, weil die Eigentümer überwiegend keinen eigenen zusätzlichen Wohnungsbedarf haben und weil das Geld aus einem sofortigen Verkauf kaum lockt. Stattdessen setzen viele Eigentümer auf Preissteigerungen und nutzen die Baugrundstücke als langfristige Geldanlage.

Wohnungsbauförderung - wohnen bezahlbar machen!

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat beantragt, im Bebauungsplan Nr. 59 N „Stehlsiefen/Eischeider Straße“ festzusetzen, dass auf 30 % der Fläche nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) können in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt werden, „auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.“

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