Briefwahl

Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilzunehmen?

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag (s. auch Wahlbenachrichtigungskarte) zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten zuständigen Gemeindebehörde (z.B. Wahlamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid) gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Eine behinderte Wahlberechtigte bzw. ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Von großer Wichtigkeit ist es, dass der Wahlbriefumschlag rechtzeitig abgeschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgegeben wird. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Werden die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt, so soll die Gemeindebehörde der Wählerin oder dem Wähler die Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. D.h. es kann auch bereits vor dem Wahltag im Wahlamt (Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid) gewählt werden. Zu beachten ist, dass vor einem Fortzug aus einer Gemeinde und ggf. aus einem Kreis abgegebene Briefwahlstimmen ungültig werden, bei einem Wohnortwechsel innerhalb desselben Kreises auch für die Kreiswahl (§27 Abs. 4 Satz 2 KWahlG). Die betreffenden Wahlberechtigten dürfen aber am neuen Wohnort zur Gemeindewahl wählen (auch per erneuter Briefwahl), wenn sie sich bei der dortigen Meldebehörde bis zum 16.Tag vor der Wahl angemeldet haben (§§ 7, 10 Abs. 2 Satz 3 KWahlG). Bei einem Wohnortwechsel innerhalb desselben Kreises können sie in der neuen Gemeinde auch zur Kreiswahl wählen (ebenfalls auch per erneuter Briefwahl). Nicht mehr möglich ist die Wahl am bisherigen Wohnort, da sie dort nicht mehr ihre Wohnung haben. Eine Doppelwahl am alten und neuen Wohnort ist unzulässig. Fragen zur Wahl beantworten Ihnen auch gerne unsere Ratsmitglieder per Telefon oder per E-Mail.

Suchen

Nicole Berka Bürgermeisterin

Taschengeldbörse Neunkirchen-Seelscheid

Sebastian Hartmann MdB

Deutscher Bundestag Mediathek

Bildergebnis für logo deutscher bundestag

SGK NRW

WDR - Landtagslupe

Lesetipp

Vorwärts

Nachrichtenticker

14.09.2026 17:56 Zollkodex
Jeden Tag kommen Millionen Kleinsendungen aus Drittstaaten in die EU. Die enorme Menge erschwert wirksame Kontrollen erheblich. Allein im Jahr 2024 wurden 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro in die EU eingeführt – 91 Prozent davon über chinesische E-Commerce-Plattformen. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch 2023, als… Zollkodex weiterlesen

14.09.2026 17:54 Armand Zorn zur aktuellen Lage der Spritpreise
Regulatorischer Spritpreisdeckel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern Die steigenden Spritpreise sorgen erneut für Belastungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Angesichts der Tatsache, dass die Preise an den Zapfsäulen auch jetzt wieder stärker und schneller gestiegen sind, als der Ölpreis und die Verarbeitungs- und Transportkosten es zu rechtfertigen vermuten, fordern wir erneut einen regulatorischen Spritpreisdeckel zur… Armand Zorn zur aktuellen Lage der Spritpreise weiterlesen

14.09.2026 17:53 Nancy Faeser zur Schließung der Goethe-Institute in Russland
Schließung deutscher Goethe-Institute in Russland ist großer Fehler Nancy Faeser, zuständige Berichterstatterin: Seit dem 13.09.2026 schließt Russland die Goethe-Institute in Moskau, St. Petersburg und Jekaterinburg. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert die Entscheidung als schweren Rückschlag für den kulturellen und gesellschaftlichen Austausch. Die Institute stärken die Verbindungen zwischen Deutschland und der russischen Zivilgesellschaft über Regierungen hinaus. „Die Schließung der… Nancy Faeser zur Schließung der Goethe-Institute in Russland weiterlesen

Ein Service von websozis.info

Downloads

Haushaltsrede

Presse

Wahlbezirke

Wahlprogramm

Wahlzeitung