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Mehr Mut bei der Gemeindeentwicklung!
In mehreren Anfragen hat die SPD die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde zu schaffen, thematisiert. Hierbei ging es auch um die Bedarfssituation im Bereich des öffentlich geförderten Sozialen Wohnungsbau. Im Frühjahr 2024 suchten laut Auskunft der Verwaltung 93 Haushalte mit 214 Personen eine Wohnung in Neunkirchen-Seelscheid. Daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben, zumal sich die die wohnbauliche Entwicklung im Gemeindegebiet bis auf ganz wenige Ausnahmen auf die Schaffung von Wohneigentum und Einfamilienhausbebauung beschränkt hat und in allen Bereichen ein Rückgang von Baugenehmigungen zu verzeichnen ist.
Da die Gemeinde selbst nicht über entsprechende Wohnbauflächen verfügt, wird das Feld Investoren überlassen, deren Interesse sich auf lukrative Einfamilienhäuser beschränkt. Obwohl das Baugesetzbuch (BauGB) den Kommunen die alleinige Planungshoheit auf ihrem Gemeindegebiet verbrieft, bestimmen in der Realität private Investoren die bauliche Weiterentwicklung. Dabei hat die Gemeinde bei der Baulandplanung insbesondere neben den „allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ die Wohnbedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern und die „Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ zu berücksichtigen.
Zudem hat die Landesregierung in einer Rechtsverordnung Neunkirchen-Seelscheid als „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ bestimmt, weil hier die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen (...) besonders gefährdet ist“ (§ 201aBauGB). Auch nach der in zweiter Auflage durchgeführten Strategiesitzung zur baulichen Entwicklung der Gemeinde fehlt immer noch ein „roter Faden“, wie die Gemeinde bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann, weil immer nur auf Investoren gewartet wird, die sich lukrative Lagen für ihre Ziele herauspicken. Wohl kaum lässt sich die Schaffung von „Gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen“ mit den Renditeerwartungen der Investoren übereinbringen.
Fehlende Bodenvorratspolitik und die schwierige Haushaltslage haben bislang die Gemeinde daran gehindert, notwendige Investitionen in die nachhaltige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der landesplanerischen Vorgaben selbst in die Hand zu nehmen, obwohl dies zu ihren Kernaufgaben gehört.
Allerdings haben die Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid mit der auch von der SPD immer wieder angemahnten Änderung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen kommunalen Unternehmens (gKU) neben Erwerb und Vermarktung von Gewerbegebietsflächen nunmehr auch die Möglichkeit, im Bereich des Wohnungsbaus tätig werden zu können. Auch kann das gKU nach § 27 a BauGB für die Gemeinde „Vorkaufsrechts zugunsten Dritter“ ausüben und bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 BauGB) als beauftragter Entwicklungsträger auftreten.
Das Baugesetzbuch bietet den Kommunen vielfältige Eingriffsmöglichkeiten, um einen bedarfsgerechten Wohnungsbau zu ermöglichen und die Ansiedlung von Gewerbe- sowie Industriebetrieben im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu steuern.
Man muss nur den entsprechenden Mut aufbringen.
Wolfgang Maus



