Rechenschwäche?

Veröffentlicht am 25.04.2019 in Stadtentwicklung

Wolfgang Maus

 

Im österlichen Mitteilungsblatt würdigt die hiesige CDU die auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom Rat in der letzten Sitzung zum Bebauungsplanverfahren Schöneshof-Erlenbitze getroffenen Entscheidungen als Weichenstellung der Gemeindeentwicklung.

In der numerischen Aufzählung der zur Abstimmung angestandenen  Anträge ist der Berichterstatter bei der Ziffer 1 hängen geblieben. Dabei ging es darum, den bisherigen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens Schöneshof-Erlenbitze auch inhaltlich vor Fassung des Satzungsbeschlusses nochmals zu überprüfen. 

Was ist an dem mit großer Mehrheit bei 12 Neinstimmen gefassten Beschluss zu kritisieren? Es verbietet sich schon aus dem Ergebnis der von der CDU (!) durchgesetzten geheimen Abstimmung, Rückschlüsse auf einen bestimmten Personenkreis zu ziehen. Hintergrund unseres Antrags ist, dass in einem anderen aktuellen Bebauungsplanverfahren eine von den dortigen Anliegern beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Verfahrensmängel geltend machte, die wiederum Anlass zur Überprüfung durch einen Fachanwalt gaben. Nach dem nun vorgelegten Prüfergebnis sieht die SPD-Fraktion auch für das Verfahren Schöneshof-Erlenbitze Handlungsbedarf, da beide Bebauungsplanverfahren Parallelen aufweisen und deshalb nicht ausgeschlossen ist, dass auch im Verfahren Schöneshof-Erlenbitze Nachbesserungsbedarf besteht.  

Dem CDU-Berichterstatter fällt es schwer, nach Nr. 1 die  Aufzählung fortzusetzen. Dann hätte er berichten müssen, dass der weitere Antrag, dem Rat im Falle von festzustellenden Verfahrensmängeln ein Vorschlag zum rechtssicheren Abschluss des Bauleitplanverfahrens vorzulegen, bei nur drei Gegenstimmen angenommen wurde. Man muss kein Hellseher sein, um auch unter Wahrung des Wahlgeheimnisses zum Ergebnis zu gelangen, dass wohl auch Mitglieder der CDU-Fraktion hier zugestimmt haben müssen. Sollte dieser Umstand unterschlagen werden?

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass ein im städtebaulichen Interesse beschlossener  Bebauungsplan auch zeitnah zur Bebauung der Grundstücke führen muss. Wenn dem nicht Folge geleistet wird, macht es keinen Sinn, den Plan zu beschließen. Dies war Gegenstand des  mit knapper Mehrheit ebenfalls beschlossenen Antrags.

Wenn mit „Weichenstellung“ gemeint ist, dass es im Rat darum gehen muss, Bauleitplanverfahren rechtssicher zum Abschluss zu bringen und weiter gewährleistet sein muss, dass die einem Bauleitplanverfahren inne wohnende Erwartung, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden,  auch umgesetzt wird, hat dies mit Stillstand in unserer Gemeinde nichts zu tun. Umgekehrt wird ein Schuh daraus!

Selbstkritisch sollte sich die CDU fragen, welche Baugebiete in der Zeit, als sie noch eine absolute Mehrheit hatte und später mit der FDP immer noch komfortabel schalten und walten konnte, entstanden sind. Aber wenn man schon eine Aufzählung nicht zu Ende bringen kann …

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