Runder Tisch soll Klarheit bringen

Wolfgang Maus

Planung für Dorf Seelscheid

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden erste Überlegungen zur Überplanung der Grundstücksflächen der ehemaligen Gärtnerei am Kirchweg in Seelscheid vorgestellt.
Der Gärtnereibetrieb soll zum Jahresende aufgegeben werden. Eine Teilfläche wurde bereits an einen Bauinvestor veräußert, der im Ausschuss Alternativen zur weiteren Nutzung des Areals vorstellte. Daneben wäre es die schlechteste Lösung, es bei der bisherigen Mischgebietsfestsetzung im aktuell gültigen Bebauungsplan für den Bereich der Gewächshäuser neben dem Friedhof zu belassen. Die Vorstellung, dass dann z. B. ein Einzelhandelsbetrieb oder eine Reparaturwerkstatt unmittelbar neben dem Friedhof ihre rege Geschäftstätigkeit entfalten könnten, macht den dringenden Bedarf nach einer Überplanung deutlich.

Altwerden am Kreisel

Wolfgang Maus

Ausschuss stellte Weichen für Sondergebiet „Zum Kisseltal“


Im Ausschuss "Planen, Bauen und Wohnen" wurde über das Sondergebiet Seniorenwohnen und großflächigen Einzelhandel auf dem Grundstück gegenüber der Tankstelle in Neunkirchen beraten. Vor einigen Monaten hatte der Investor den Fraktionen die Pläne für den Bau eines Seniorenzentrums mit Tagespflegeeinrichtung und einer Cafeteria vorgestellt. Der dem Gelände bereits bestehenden Lebensmittelmarkt soll abgerissen und mit vergrößerter Verkaufsfläche und geänderter Ausrichtung unterhalb des geplanten Seniorenzentrums neu gebaut werden.

Nahwärmenetz? Eigentlich eine gute Sache. Eigentlich!

Ulrich Galinsky

Nahwärmenetze (NWN) sind im Gegensatz zu Fernwärmenetzen hauptsächlich im Zusammenhang mit Biogasanlagen und Biomasseheizwerken entstanden und versorgen zentral kleinere Gebäudekomplexe über verhältnismäßig kurze Strecken mit Warmwasser zu Heizzwecken.

Im November 2019 beantragte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie für ein NWN rund um Rathaus und Gesamtschule in Neunkirchen.

Verschiedene Anbieter haben aufgrund hoher Anforderungen des möglichen Fördergebers (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle/BAfA) von einer Machbarkeitsstudie abgeraten.

Antrag auf Beschluss zu Elternbeiträgen Kitas/OGS

Anne Vogel, Fraktionsvorsitzende

 

Die SPD-Fraktion hat am 27.04.2021 beantragt, folgenden Beschluss im Rat [1] der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zu fassen:

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, für den Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sowie für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule (OGS) zu erheben bzw. diese rückwirkend zu erstatten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer hälftigen Beteiligung des Landes.
  1. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, die Elternbeiträge für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb ganz oder anteilig gemäß der entsprechenden landesrechtlichen Beteiligung zu erlassen.
  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Gemeinderates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
 

Endzeitstimmung?

Ulrich Galinsky

Mitte Januar 2021 beantragte die CDU die Einführung einer neuen Software (SW) für die Gemeindeverwaltung und verbreitete in ihrer Argumentation Endzeitstimmung. Die Bereitstellung des bisherigen Datenmanagementsystems (DMS) unter der Bezeichnung „EAkte“ wird vom kommunalen Dienstleister „regio iT“ 2022 vertraglich nicht mehr unterstützt. D.h. jedoch nicht – wie von der CDU behauptet, dass der bislang mit „EAkte“ erstellte Datenbestand ansonsten verloren geht.

Obwohl die Einführung mit 105.000 € – davon einmalig 60.000 € für Beschaffung – aus Sicht der Verwaltung im Jahr 2021 noch nicht erforderlich ist, verursachen CDU/FDP und Grüne durch ihren Beschluss am 18.02.2021 eine erhebliche Steuererhöhung für den Grundsteuerzahler und Gebührenerhöhungen z.B. im Wasser- und Abwasserbereich, denn die Nutzung der SW muss quasi in Ratenzahlung über fünf Jahre mit jährlich je 45.000 Euro beglichen werden. Darüber hinaus sind die Kosten für die noch in diesem Jahr verwendete Software (EAkte) fällig.

Doppelt genäht hält eben besser! 

 

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