Antrag auf Beschluss zu Elternbeiträgen Kitas/OGS

Veröffentlicht am 28.04.2021 in Familie und Jugend

Anne Vogel, Fraktionsvorsitzende

 

Die SPD-Fraktion hat am 27.04.2021 beantragt, folgenden Beschluss im Rat [1] der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zu fassen:

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, für den Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sowie für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule (OGS) zu erheben bzw. diese rückwirkend zu erstatten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer hälftigen Beteiligung des Landes.
  1. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, die Elternbeiträge für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb ganz oder anteilig gemäß der entsprechenden landesrechtlichen Beteiligung zu erlassen.
  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Gemeinderates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
 

Begründung:

 

Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der OGS gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.

 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der Eltern nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet.

 

Auch in den sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in den OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die Monate Februar 2021 fortfolgende entgegen den Regelungen im Jahr 2020 sowie im Januar 2021 dennoch erhoben.

 

Die Landesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Erlass bzw. einer Erstattung der Elternbeiträge durchringen. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen. Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert.

 

Die Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei kommunalen Spitzenverbände fordern – einen Erlass der Elternbeiträge und eine damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das Land darf nicht länger zuwarten.

 

[1] Die Bezeichnungen Rat der Gemeinde bzw. Gemeinderat sind pandemiebedingt ggf. durch Haupt- und Finanzausschuss zu ersetzen.

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