Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sander,
meine sehr verehrten Damen und Herren Ratsmitglieder,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die heutigen Finanz- und Haushaltsprobleme können nur verstanden werden, wenn man weiß, wie sie entstanden sind. Und deshalb gestatten Sie mir zunächst einen kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre. Sie erinnern sich sicherlich: Dem 1.Nothaushaltsplan im sogenannten Stärkungspakt NRW habe ich vor über sechs Jahren (am 29.11.2012) im Namen der SPD-Fraktion zugestimmt. Das ist nach wie vor deshalb erwähnenswert, weil wir die Verschuldungsorgien bzw. die Haushaltspläne der Vorjahre mit deutlichen Worten immer wieder strikt abgelehnt hatten.
Erst Ende des Jahres 2011 kapierten CDU und FDP, was sie angerichtet hatten. Das Finanz-Chaos war einfach nicht mehr zu übersehen. Sie mussten endlich einlenken. Eine vernünftige Entschuldung war zwingend erforderlich und bei der hilft uns seit ca. sechs Jahren das Land NRW mit einem Zuschuss in Höhe von 9,2 Mio. €. Seit 2013 verbessert sich die finanzielle Lage unserer Gemeinde stetig, aber leider auch nur langsam. Die Zeche für die Verschuldung zahlt jährlich schmerzhaft spürbar unsere Bürgerschaft über die seit 2012 unaufhaltsam und stetig steigenden Grund- und Gewerbesteuern. Sogar die Hundesteuer musste erhöht werden. Zusätzlich musste der Rat der Gemeinde im sogenannten Stärkungspakt rd. 40 weitere Einsparmaßnahmen beschließen. Besonders betroffen sind alle freiwilligen Leistungen an die Vereine und auch unsere Büchereien. Auch die sowieso schon sehr kleine Gemeindeverwaltung selbst ist von Stelleneinsparungen nicht verschont geblieben. Das gilt jetzt auch ganz klar für den vorgelegten Haushalt 2019, und das alles gilt mindestens auch noch bis 2021. Es gibt so gut wie kein Geld mehr für die Straßen- und Gebäudeunterhaltung. Die Vereine bekommen so gut wie keine Zuschüsse mehr. Und besonders schmerzhaft werden die schon in 2012 festgelegten jährlichen Gemeindesteuererhöhungen sein – so auch die Erhöhungen der Steuern für 2019.
Wie unredlich man sein kann, beweist die FDP mit ihren Anträgen zum Haushalt 2019. Darin ist nachzulesen (Auszug): Abgrenzung der Kommunalsteuern: Bekannter Weise richten sich die vom Land NRW den Kommunen zugeordneten Schlüsselzuweisungen u.a. nach der gemeindlichen Steuerkraft in der entsprechenden Referenzperiode. Im hier angesprochenen Fall wurden die Gewerbesteuern im Wesentlichen erst im II. Halbjahr 2017 erhoben. Hierdurch wurden als Referenz das Steueraufkommen 01.07.2017 bis 30.06.2018 zugrunde gelegt, das jedoch auch die Realsteuern des I. Halbjahres 2017 nach dem Zu- und Abflussprinzip enthielt. Aufgrund dessen hat unsere Gemeinde eine rechnerische Mehrung des Steueraufkommens von ca. 77% zu verzeichnen, die sich eklatant auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen mit Euro 1,42 Mio. auswirkt, die sich in den Folgejahren nur teilweise wieder ausgleicht. Hier wird beantragt, zukünftig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die Realsteuern zeitlich zutreffend erhoben werden.
SPD fordert Entlastung der Bürger
In der letzten Ratssitzung des Jahres 2018 hat der Gemeinderat mit Mehrheit auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, das Land NRW aufzufordern, die Vorschriften zum Ausbau kommunaler Straßen neu zu regeln. Nur die dreiköpfige FDP-Fraktion und ein CDU-Ratsmitglied lehnten Hilfen durch das Land zur finanziellen Entlastung der Bürgerschaft ab. Nach derzeitiger Rechtslage haben die Anlieger an bereits baulich vorhandenen Straßen für den Aufwand einer nachmaligen Erneuerung oder Verbesserung von Fahrbahn, Gehweg und Beleuchtung bis zu 80% der Kosten zu tragen. Hierbei handelt es sich um Straßen, für die die Anlieger bereits 90% der Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung aufwenden mussten.
Dass die Anlieger dann nochmals zur Kasse gebeten werden, ergibt sich aus der landesgesetzlichen Regelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Danach hat der Grundstückseigentümer für den wirtschaftlichen "Vorteil" einer Erneuerungsmaßnahme zu zahlen. Nach der Bedeutung der Straße richtet sich die Höhe des dann auf ihn entfallenden Kostenanteils. Was dabei jeweils Ausbau, Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Straße bedeutet, ist für die Bürgerschaft häufig nicht nachvollziehbar.
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