Straßenbaubeiträge müssen sinken!

Veröffentlicht am 19.12.2018 in Landespolitik

SPD fordert Entlastung der Bürger

In der letzten Ratssitzung des Jahres 2018 hat der Gemeinderat mit Mehrheit auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, das Land NRW aufzufordern, die Vorschriften zum Ausbau kommunaler Straßen neu zu regeln. Nur die dreiköpfige FDP-Fraktion und ein CDU-Ratsmitglied lehnten Hilfen durch das Land zur finanziellen Entlastung der Bürgerschaft ab. Nach derzeitiger Rechtslage haben die Anlieger an bereits baulich vorhandenen Straßen für den Aufwand einer nachmaligen Erneuerung oder Verbesserung von Fahrbahn, Gehweg und Beleuchtung bis zu 80% der Kosten zu tragen. Hierbei handelt es sich um Straßen, für die die Anlieger bereits 90% der Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung aufwenden mussten.

Dass die Anlieger dann nochmals zur Kasse gebeten werden, ergibt sich aus der landesgesetzlichen Regelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Danach hat der Grundstückseigentümer für den wirtschaftlichen "Vorteil" einer Erneuerungsmaßnahme zu zahlen. Nach der Bedeutung der Straße richtet sich die Höhe des dann auf ihn entfallenden Kostenanteils. Was dabei jeweils Ausbau, Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Straße bedeutet, ist für die Bürgerschaft häufig nicht nachvollziehbar.

Der sogenannte wirtschaftliche Vorteil der Straßenerneuerung ist für den Anlieger nicht unbedingt mess- und oft schon gar nicht einsehbar. Dies interessiert den Landesgesetzgeber jedoch nicht. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bleibt nur das kommunale Straßennetz ohne Förderung beim Ausbau. Das stößt auch bei der Bürgerschaft auf Unverständnis.

Während andere Bundesländer bereits Regelungen zur finanziellen Entlastung von Bürgern und Kommunen beim kommunalen Straßenausbau getroffen haben, konnte sich die CDU/FDP-Landesregierung bislang nur dazu durchringen, mehr Transparenz bei der Unterrichtung der Bürgerschaft vor derartigen Straßenbaumaßnahmen sowie Ratenzahlungsmöglichkeiten verpflichtend zu machen. Das ist aber Verbalkosmetik und bloße Augenwischerei, die den betroffenen Bürgern nicht helfen. Notwendig ist eine Neuregelung des KAG, die auch für die Bürger eine wirksame Entlastung und Befreiung von Kosten bringt. Auch der Bund der Steuerzahler ist sich mit bürgerschaftlichen Initiativen über die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz der Anliegerbeiträge einig und fordert hier eine Änderung.

Für Neunkirchen-Seelscheid als Gemeinde in der Haushaltssicherung gilt zudem, dass für dringend erneuerungsbedürftige Straßen bereits der nach derzeitiger Rechtslage anfallende kommunale Eigenanteil nicht aufgebracht werden kann. Daraus folgt, dass sich der Straßenzustand weiter verschlechtert und nach einer Konsolidierung des Kommunalhaushalts in späteren Jahren die Reparaturkosten noch höher ausfallen werden. Aus vielerlei Gründen ist eine Änderung der gesetzlichen Straßenausbauvorschriften von Nöten. Auch das Land NRW muss sich da endlich bewegen!

Wolfgang Maus, SPD-Ratsfraktion

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