Neuausrichtung der Inklusion

Veröffentlicht am 07.11.2018 in Schule und Bildung

Kirsten Wallbaum-Buchholz

Basierend auf den Informationen zum Schulausschuss am 07.11.2018 - Tagesordnungspunkt 6 "Neuausrichtung der Inklusion" - beantragt die SPD-Fraktion folgende Beschlussfassung im Schulausschuss am 07.11.2018 und im Gemeinderat am 27.11.2018:

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beschließt mit Blick auf die von der Bildungsministerin neu aufgestellte Inklusionsformel „25 – 3 – 1,5“ die Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid auf fünf Züge ab dem Schuljahr 2019/2020. Die Verwaltung wird aufgefordert, die dazu notwendigen Gespräche mit der Bezirksregierung zu führen.

 

Begründung:

Die Inklusionsformel zeichnet sich bei der aktuellen Vierzügigkeit der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid so ab, dass nur noch 100 Schüler/-innen in die neue 5.Klasse aufgenommen werden können: davon 12 Förderkinder und nur noch 88 Regelschulkinder. Es ist daher realistisch zu erwarten, dass Kinder der Gemeinde keinen Schulplatz an der gemeindeeigenen Gesamtschule bekommen und sich die Eltern andernorts auf die Suche machen müssen. Die gesicherte Beschulung unserer gemeindeeigenen Kinder mit dem Start in die weiterführende Schule muss aber unser Bestreben sein.

Des Weiteren müssen die Möglichkeiten einer gut funktionierenden Oberstufe mit dem dazu notwendigen Kursangebot und der dazugehörigen Kursgröße gegeben sein. Mit 88 Regelschulkindern ist dies schwieriger zu erreichen, als dies mit 100 Kindern (Planungsstand bei Gründung) der Fall ist, wenn man bedenkt, dass mindestens 51 Schüler/-innen in die Oberstufe nach Klasse 10 eintreten sollen. Es kann jedoch keine Gesamtschule ohne eine funktionierende Oberstufe geben – auch hierfür tragen wir Verantwortung. Darüber hinaus sei erwähnt, auch wenn dies nachrangig zu betrachten ist, dass eventuell mehr Schüler/-innen, die nach der 6.Klasse das Gymnasium verlassen müssen, einen Platz an der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid bekommen sollten. Bis dato gibt es Wartelisten bis zu 30 Kindern, sodass entweder die Ex-Gymnasiasten eine Schule außerhalb der Gemeinde suchen müssen oder die organisatorischen und pädagogisch erhöhten Anforderungen dann von der Gesamtschule zu leisten sind (z.B. durch Klassenneubildung). Damit muss die Gesamtschule wiederum die gesellschaftliche Problemlage (neben Inklusion, Integration etc.) alleine abfedern.
Der Mehrbedarf an Räumen muss natürlich im Blick behalten werden, und es bedarf nicht zuletzt aus finanziellen Gründen sinnvoller, konstruktiver Ideen, die alle in der Gemeinde ansässigen Schulen betreffen könnten.

 

Kirsten Wallbaum-Buchholz, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion 

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