Ulrich Galinsky, Bürgermeisterkandidat Ihrer Gemeinde Neunkirchen-SeelscheidLiebe Bürgerinnen und Bürger,
der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26.Mai 2009 entschieden:
- Die Kommunalwahlen dürfen am 30.August 2009 stattfinden.
- Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen ist mit der Landesverfassung vereinbar.
Der Parteienstreit über das Datum und über die Modalitäten der Wahl hat damit ein vorläufiges Ende.
Ich stelle mich wieder in dem Wahlbezirk, in dem ich wohne, zur Wahl für den Gemeinderat und bewerbe mich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Deshalb werde ich mich heute ausschließlich mit der Kommunalwahl befassen und Sie ermuntern, von Ihrem Wahlrecht in Neunkirchen-Seelscheid Gebrauch zu machen.
- Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist.
Das Kommunalwahlgesetz schließt auch Deutsche und Unionsbürgerinnen ein!
Sozialdemokraten hatten bereits vor über 100 Jahren dafür gekämpft, dass Frauen das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Erstmalig im Deutschen Reich durften Frauen am 19.01.1919 ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung wahrnehmen.
- Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die am 30.08.1993 oder früher geboren sind.
Sozialdemokraten haben dafür gesorgt, dass erstmals 1999 auch Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 16.Lebensjahres wählen durften.
Hinweise für Erstwähler finden Sie oben rechts unter "Wählen ab 16".
- Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie mindestens seit dem 14.08.2009 in Neunkirchen-Seelscheid Ihre Hauptwohnung haben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wenn Sie zwischen dem 27.07. und dem 09.08.2009 eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und wahlberechtigt. Mit der Wahlberechtigungskarte können Sie ihre Briefwahlunterlagen anfordern, einen Wahlschein beantragen oder im Wahlamt (Rathaus) persönlich auch vor dem 30.08.2009 wählen.
Es gibt eigentlich nur gute Gründe, an der Wahl – auch per Briefwahl – teilzunehmen.
Am 30.August 2009 wählen Sie:
- den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises,
- den Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
auf die Dauer von
sechs Jahren.
Eine Stichwahl war bisher erforderlich, wenn keine Kandidatin/kein Kandidat die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erreichte. Die CDU-geführte Landesregierung hat die Stichwahl abgeschafft. Bei vier Bürgermeister-/Landratskandidaten gewinnt zukünftig derjenige, der 25,1 Prozent der Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet zukünftig übrigens das Los!
Deutsche Soldaten sicherten 2006 die Stichwahl in Kinshasa/Kongo und die CDU/FDP-Landesregierung schafft die Stichwahl in Nordrhein-Westfalen ab!
Das können Sie erst bei der Landtagswahl am 9.Mai 2010 ändern.
Am 30.August 2009 wählen Sie:
- die Mitglieder des Gemeinderates von Neunkirchen-Seelscheid.
In Neunkirchen-Seelscheid werden 17 Kandidatinnen/Kandidaten direkt in den 17 Wahlbezirken gewählt, weitere 17 werden aufgrund der für die Parteien abgegebenen Stimmen über die Reservelisten der Parteien vergeben.
Am 30.August 2009 wählen Sie:
- die Abgeordneten des Kreistages im Rhein-Sieg-Kreis.
Für den Kreistag werden 36 Kandidatinnen/Kandidaten direkt in 36 Kreistagswahlbezirken gewählt, die restlichen 36 Kreistagsmandate werden aufgrund der für die Parteien abgegebenen Stimmen über die Reservelisten der Parteien vergeben.
Durch einen weiteren Eingriff in das Kommunalwahlgesetz kommt es in Neunkirchen-Seelscheid dazu, dass unsere Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindewahlbezirk Mohlscheid (dazu gehören neben Mohlscheid, Oberdorst, Nackhausen, Hohn, Ohlig, Weiert, Scherpekotten und Breiderheide) nicht unsere Kandidatin für den Kreistag, Nicole Männig, wählen können, sondern sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem Kreistagswahlbezirk Much entscheiden müssen.
Im Gegensatz zu den Bürgermeistern und Landräten werden die Ratsmitglieder und Kreistagsabgeordneten weiterhin nur auf die Dauer von
fünf Jahren gewählt.
Mit dem so genannten „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ hat die CDU/FDP-Landesregierung 2007 zwei weitere Dinge geändert, die im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2009 für uns in Neunkirchen-Seelscheid relevant sind.
- Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid könnte aufgrund ihrer Einwohnerzahl nunmehr beantragen, „mittlere kreisangehörige Stadt“ zu werden.
- In der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen erscheint erstmals der Begriff „Ratsbürgerentscheid“.
Dazu bestimmt die GO NRW: Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich nach dem Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten (§ 40). Der Rat soll das ihm übertragene Mandat nur dann an die Bürgerschaft zurückgeben können (Referendum), wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder (der Bürgermeister zählt mit und stimmt mit ab) für einen Ratsbürgerentscheid stimmen.
Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese - ganz gleich wie sie ausgeht - zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.“
Über den Weg eines gemeindeeigenen Jugendamtes wollen CDU und FDP im Rat unserer Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zu einer mittleren kreisangehörigen Stadt machen. Bislang ist eine Außenstelle des Kreisjugendamtes im Rathaus für die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth zuständig. Ein eigenes Jugendamt setzt die „Stadtwerdung“ voraus. Die damit verbundenen finanziellen Risiken sind kaum abzusehen. Neunkirchen-Seelscheid ist jetzt schon über Gebühr verschuldet.
Bislang haben drei Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen den Antrag gestellt, Stadt zu werden. NRW hat insgesamt 373 kreisangehörige Kommunen.
Die SPD-Ratsfraktion unserer Gemeinde hat schon vor längerer Zeit den Beschluss gefasst, weder den Stadtstatus noch ein eigenes Jugendamt zu beantragen.
Wenn ich als Bürgermeister von Neunkirchen-Seelscheid die Verantwortung übernehme, wird Neunkirchen-Seelscheid nicht die nächste Gemeinde sein, die diese Anträge stellt!
Diese Angelegenheit hat den Rat entzweit. Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD haben mit unterschiedlichen Anträgen beantragt, einen Ratsbürgerentscheid zusammen mit der Kommunalwahl durchzuführen, das heißt, unsere wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu befragen.
Da der Bürgermeister, die CDU- und die FDP-Fraktion diese Bürgerbefragung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wollen, kommt der Bürgermeister auch nicht seiner Verpflichtung nach, bei der Einleitung des Ratsbürgerentscheides „in den Grenzen der Verwaltungskraft“ behilflich zu sein. Wer die Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheut und diese Befragung mit der Begründung ablehnt, die Bürgerinnen und Bürger müssten erst inhaltlich informiert werden, muss sich fragen lassen, warum er fast zwei Jahre nutzlos verstreichen ließ.
Die CDU und FDP wollen nun die Bürgerinnen und Bürger bei der Landtagswahl am 09.05.2010 (Muttertag!) befragen.
Bei der Festlegung des Termins der Kommunalwahl gab der Verfassungsgerichtshof den Regierungsparteien Recht, die betonten, die Kommunalwahl dürfte nicht in den Sog der Bundespolitik geraten. Dies unterstellt allerdings, dass die Bürger nicht in der Lage wären, zwischen beiden Wahlen zu differenzieren. Wenn der Ratsbürgerentscheid nun mit der Landtagswahl am 09.05.2010 durchgeführt wird – wie es CDU und FDP wollen – bleibt zu hoffen, dass der Ratsbürgerentscheid nicht in den Sog der Landespolitik gerät.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
- ich habe mir vorgenommen, die Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie den Gemeinderat anders als bisher in Entscheidungsprozesse einzubeziehen;
- ich will weg von der Kirchturmpolitik und setze mehr auf Kooperation mit Nachbarkommunen, um Kosten zu sparen;
- ich werde kritisch hinterfragen, was in Düsseldorf vorgedacht wird – unabhängig davon, wer dort regiert. Entscheidend ist, was Neunkirchen-Seelscheid braucht oder ob es sinnvoll ist, es hier in unserer Gemeinde umzusetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam darüber reden und nachdenken. Sie erreichen mich über http://www.spd-nks.de, per Telefon unter (0 22 47) 97 14 90, per Fax unter (0 22 47) 97 14 92, mobil unter 015115333125 oder per E-Mail: ulrichgalinsky(at)hotmail.com.
- Nicht am 9.Mai 2010 wird über die Zukunft Ihrer Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid entschieden, sondern am 30.August 2009!
- Wählen Sie und gestalten Sie die Geschicke Ihrer Gemeinde mit.
- Gehen Sie zur Wahl, überlassen Sie Ihr Recht zu wählen nicht anderen.
Ulrich Galinsky
Kandidat der SPD für das Bürgermeisteramt Ihrer Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid