interkommunale Gewerbegebiete Much/Neunkirchen-Seelscheid

Veröffentlicht am 10.09.2008 in Kommunalpolitik
Antrag: statt Eischeid-Nord soll Eischeid-Krawinkel ausgewiesen werden Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vorab ist deutlich zu betonen, dass wir nicht nur eine gemeinsame Gewerbegebietsentwicklung mit Much für richtig und sinnvoll halten. Eine vernünftige, interkommunale Zusammenarbeit wünschen wir uns auch insbesondere beim Thema Schule. Die Ausweisungen der Gewerbegebiete „Bövingen und Bitzen“ unterstützen wir. Nicht einverstanden ist die SPD-Fraktion allerdings mit der Neuausweisung eines Gewerbegebietes (GE) auf dem sogenannten „Eischeider Buckel“ (neue Bezeichnung: Eischeid-Nord).
Eischeider Buckel
Wir halten es für falsch, die dort bislang geplante Sportfläche zum GE umzuwandeln, weil
  • die dort für Sportnutzung vorgesehene Fläche noch relativ nahe zu den Schulen liegt,
  • eine Richtung Birkenfeld verschobene Sportanlage wegen der größeren Entfernung zu den Schulen wahrscheinlich den Einsatz von Schulbussen erfordert (wenn man zu hohen Unterrichtsausfall vermeiden will),
  • die vorhandenen und die (z.T. gegen unser Votum) geplanten Wohngebiete (Ausweitung Bonner Straße, Eischeid-Süd, bestehene Wohnbebauung in Eischeid) zusätzlich belastet würden,
Wir lehnen diese GE-Ausweisung aber insbesondere auch deshalb ab, weil ein Gewerbegebiet in Eischeid-Nord die von Außenstehenden als nicht harmonisch empfundene städtebauliche Situation entlang der Hauptstraße noch verschlechtern würde. Neunkirchen-Zentrum ist nach den Abrissaktionen Anfang der 1960er Jahre (Hauptstraßenausbau) gesichtslos geworden. Im Süden wurde das Gewerbegebiet Avon (Eschbach/Thurn) angesiedelt, daran schließt sich in nördlicher Richtung eine bandartige Bebauung ohne jegliche Baukultur an (schlicht auf Profit und praktische Nutzung ausgerichtet, kein Gefühl für die Historie des Ortes), daran schließt das Gewerbegebiet Ohlenhohn an und dann wieder ein Wohngebiet ohne Bezug zum Zentrum des Ortes.

Jetzt soll daran anschließend schon wieder ein Gewerbegebiet angeordnet werden. Von einer geordneten städtebaulichen Entwicklung kann dann auch nicht ansatzweise mehr die Rede sein.

Nach unserer festen Überzeugung wäre es besser, die bisher geplante Sportfläche Eischeid-Nord zu belassen, um damit dem Ort einen städtebaulich verträglicheren Abschluss geben zu können. Eine Sportanlage würde die bandartige Anreihung von städtebaulichen Sünden entlang der Hauptstraße nach mehr als 2 km endlich einmal unterbrechen.

Wir halten es für insgesamt besser und haben dies auch bereits vor Jahren beantragt, zwischen Eischeid und Krawinkel (Bereich Stommel-Haus-GmbH) ein Gewerbegebiet auszuweisen und dies im Rahmen der interkommunalen Partnerschaft mit zu erschließen und zu vermarkten. Dort würde das Ortsbild nicht so negativ beeinflusst.
Eischeid-Krawinkel hat den Charme, dass es nicht aus einem größeren Gewerbegebiet besteht, sondern aus drei kleineren (insgesamt ca. 6,5 ha), die nach Aussage von Herrn Hamerla auch abschnittsweise erschlossen werden können. Die abschnittsweise Erschließung hat unseres Erachtens den großen Vorteil, dass man nicht ein großes Gelände (7,75 ha) erwerben muss, sondern auf den Bedarf abgestimmt reagieren kann.

Die Ausweisung des Gewerbegebietes Seelscheid-Nord zurück zu nehmen, halten wir nicht zuletzt aus verkehrlichen Gründen für nicht sinnvoll. Ein Gewerbegebietsverkehr aus Seelscheid-Nord erreicht die A 4 in Nähe Overath sehr schnell und ohne Belastung der Ortsdurchfahrt Seelscheid. Für Seelscheid-Nord spricht auch das geplante Gewerbegebiet Bitzen unmittelbar an der Gemeindegrenze. Gewerbliche Ansiedlungen würden in diesem Bereich konzentriert (Oberheister I und II plus Erweiterung, Bitzen). Andere Bereiche, deren GE-Nutzungsmöglichkeiten wegen Wohngebietsnähe oder wegen Trinkwasserschutz begrenzt sind, könnten von Bebauung freigehalten werden. Sicher ist die Topographie in Seelscheid-Nord nicht einfach, die daraus entstehenden Probleme dürften sich jedoch lösen lassen. Auch die dafür notwendigen Infrastruktureinrichtungen wie Regenkläranlagen und Regenrückhaltungen könnten wahrscheinlich wirtschaftlicher betrieben werden als mehrere Anlagen für relativ kleine Gebiete.

Wir sprechen uns erneut deutlich dafür aus, dass die Gemeinde bei ihrer Städteplanung künftig mehr die Planungsgrundsätze des Baugesetzbuches berücksichtigt. Diese Planungsgrundsätze stellen auf das Gemeinwohl und nicht auf die Interessen einzelner Grundstückseigentümer ab. Eine Gemeinde sollte dort planerisch tätig werden, wo eine zusätzliche bauliche oder gewerbliche Entwicklung mit der übrigen Flächennutzung nicht in Konflikt gerät. Ziel muss immer eine gemeindeverträgliche Entwicklung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schmitz
SPD-Fraktionsvorsitzender

Anm. der Online-Redaktion: Dieser Antrag der SPD Neunkirchen-Seelscheid liegt auf der Sitzung des des Gemeinderates am Donnerstag, 11.09.08, zur Abstimmung vor. Kenntnisse, wie über den Antrag abgestimmt wird und wurde, liegt der Online-Redaktion der spd-nks.de zum Zeitpunkt der Online-Stellung logischerweise noch nicht vor. Aber wir werden darüber berichten.

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