Debakel an der Bake (überarbeiteter Beitrag)

Veröffentlicht am 20.04.2022 in Verkehr

Wolfgang Maus

Regenrinne sorgt für berechtigten Ärger

 

In einem mit zeitlicher Verzögerung dem Gemeinderat zugeleiteten Bürgerantrag ging es um eine zur Ableitung von Niederschlagswasser „Im Stegesgarten“ eingebaute Querrinne. Die Rinne sorgt wegen ihres tiefen Einbaus für Verdruss und Ärger bei den Anliegern. Beklagt wurde, dass gehbehinderte Personen keine Chance hätten, die Rinne ohne Helfer zu überqueren.

 

Die Querrinne war von der Verwaltung eingebaut worden, um die Niederschläge in den seitlichen Kanalgully ableiten zu können. Eine vormals dort mit Gitterroste überdeckte Rinne habe zu höherem Unterhaltungsaufwand geführt. Der tiefere Sinn der hier gewählten Ableitung erschließt sich nicht. Bei Starkregen lassen sich die Wassermassen ohnehin nicht in die nur im oberen Straßendrittel eingebaute Rinne zwängen. Nach ersten Protesten aus der Anliegerschaft, hält das Straßenverkehrsamt des Kreises die nur dreizeilig ausgeführte Mulde straßenverkehrsrechtlich zwar für zulässig, ordnete aber dennoch die Aufstellung von Warnbaken an.

 

Baken sollen gemeinhin den Straßenverkehr vor Straßenschäden oder gefährlichen Situationen warnen, denen dann in der Regel später abgeholfen wird. Hier ist allerdings so, dass es sich nicht etwa um ein von der Gemeindeverwaltung errichtetes Provisorium handelt, Vielmehr wird von einer Dauereinrichtung ausgegangen. Und man glaubt, mit der warnenden Beschilderung vor der Rinne das Nötige für die Benutzer veranlasst zu haben.

Allerdings ist bereits der Versuch, die Vertiefung mit dem Fahrrad zu überwinden, zum Scheitern verurteilt. Nur rechtzeitig aus dem Sattel springend ist das Verkehrshindernis dann allenfalls schiebend überquerbar. Eine auf einen Rollstuhl angewiesene Person vermag sich offenkundig so nicht zu helfen und muss umkehren. Dabei bedeutet Barrierefreiheit auch die Möglichkeit zur barrierefreien Teilnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe im Straßenverkehr.

 

Schnell waren sich die Fraktionen einig, dass dies nicht so bleiben kann, und hier entweder ein Um- oder ein Rückbau stattfinden muss.

Dass es auch anders gehen kann, beweist die in der im unteren Teilabschnitt der Rathausstraße eingebaute Entwässerungsrinne. Diese ist fünfzeilig und damit breiter angelegt als die dreizeilige Rinne „Im Stegesgarten“. Sie erlaubt ein gefahrloses Überqueren für Rollstuhlfahrer auch ohne zusätzliche warnende Hinweise.  Warum man diese Ausführung nicht auch „Im Stegesgarten“ gewählt hat, bleibt offen.

 

Apropos Rollstuhl: Die dem Kreis Soest angehörende Gemeinde mit hohen Altersdurchschnitt Bad Sassendorf kümmert sich rührend um die Barrierefreiheit ihrer älteren Bürgerschaft. Straßenbaumaßnahmen werden z.B. auf Rollstuhltauglichkeit überprüft, wobei sich die Gemeindespitze nicht zu schade ist, eigenhändig die Fahrt mit einem Rollstuhl anzutreten. Hätte der für Straßenbauvorgaben unserer Gemeinde zuständige Beigeordnete mit solch einem Gefährt nach Einbau der Entwässerungsrinne mal eine Probefahrt gemacht und danach die gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt, hätte er sich und der Bürgerschaft den jetzt entstandenen Ärger ersparen können.

 

Dass die CDU den zeitlichen Ablauf des erst im Laufe des Verfahrens konkret an den Rat adressierten Bürgerantrag blindwütig zu einem Rundumschlag gegen die Bürgermeisterin nutzt, ist ausschließlich der Nähe zur Landtagswahl geschuldet und soll wohl von den kritischen Hinterfragungen und der Empörung über den Mallorca-Trip von Mitgliedern der Landesregierung im vergangenen Jahr ablenken. Die Einladung zu der unbeschwerten Geburtstagsfeier auf der spanischen Insel war dem CDU-Ministertrio seinerzeit sicherlich willkommen, um ein wenig über den Alltag und die grauenvollen Bilder der Hochwasserkatastrophe an Erft und Ahr hinweg zu helfen. Die Umweltministerin sah sich bereits zum Rücktritt veranlasst.

 

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