Finanzielle Entlastung für Familien

Veröffentlicht am 08.04.2022 in Schule und Bildung

Rola Khalaf, Ratsmitglied

Auf Antrag der SPD-Fraktion sollen Familien in Neunkirchen-Seelscheid finanziell entlastet werden.

Seitens der Verwaltung wurde deshalb für die Ratssitzung am 06.04.2022 nun eine Neuberechnung der Beiträge für die Offene Ganztagsschule/OGS und die außerschulische Betreuung "7-14 Uhr" vorgelegt, die in beiden Fällen eine Beitragsreduktion bis 25.000 € und im Bereich der OGS bis 70.000 € Jahresbruttoeinkommen vorsieht.

 

Die Inanspruchnahme von außerschulischen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primärbereich stellt ein freiwilliges Angebot der Gemeinde bzw. des Schulträgers dar. Auch die Kommunen und Eltern leisten zusätzlich einen Beitrag zur Finanzierung dieser Betreuung in ihren unterschiedlichen Formen - nach dem regulären Schultag und in den Schulferien.
 

Der kommunale Eigenanteil kann über die Erhebung öffentlich-rechtlicher Beiträge, anhand einer entsprechenden Satzung in einer Gemeinde oder einer Stadt, refinanziert werden. Diese Elternbeiträge sollen jedoch sozial gestaffelt werden, und es gibt einen Höchstbetrag.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 17.03.2022 wurde über die Änderung der Satzung hinsichtlich Änderung bzw. Erhöhung der Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung „7-14 Uhr“ und der „OGS“ in der Primärstufe beraten. Die Verwaltung hatte für diesen Zweck einen Vorschlag zur Beratung vorbereitet. Die SPD-Fraktion hatte zur Beschlussvorlage der Verwaltung einen Antrag als Gegenvorschlag gestellt, indem die Erhöhung dieser Beiträge sozialverträglicher gestaltet und insbesondere die unteren Beitragsstufen bis 25.000 € beitragsfrei gestellt oder nicht wie im Verwaltungsvorschlag vorgesehenen Umfang erhöht werden sollen. Ferner haben wir beantragt, die Tabelle des Jahresbruttoeinkommens mindestens um eine zusätzliche Beitragsstufe nach oben zu erweitern, um den finanziellen Ausgleich der beantragten Änderung für die ersten Beitragsstufen herzustellen.

 

Auch hier erfolgte ein konstruktiver und zielführender Austausch mit unseren Ratskollegen und -kolleginnen der CDU-Fraktion, woraus die Einigung über eine Modifikation unseres Antrages resultierte. Die Beitragsfreiheit für die ersten drei unteren Jahresbruttoeinkommen konnten wir leider nicht durchsetzen, dennoch wurde sich auf eine nur geringe Erhöhung der Elternbeiträge für die ersten Jahresbruttoeinkommen geeinigt.

 

Die Erweiterung um eine weitere Beitragsstufe oberhalb des Jahresbruttoeinkommens von 65.000 € blieb bestehen mit der Besonderheit, dass die Erhöhungssumme der Elternbeiträge sukzessiv über drei Jahre erfolgt und nicht direkt nach der Satzungsänderung [wird nochmals im Sozialausschuss am 19.05.2022 beraten].

Diese Abänderung unseres Antrages auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde nun einstimmig beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates muss dieser Beschluss vom Sozialausschuss nun noch umgesetzt werden.

Wir hoffen somit Geringverdienende, insbesondere Alleinerziehende, deren Kinder diese Betreuungsangebote nutzen, ein wenig entlasten zu können.

 

 

 

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