Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs über den Nachtragshaushalt

Veröffentlicht am 15.03.2011 in Landespolitik

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat festgestellt, dass der Nachtragshaushalt 2010 wegen der Überschreitung der Kreditgrenze gegen die Landesverfassung verstößt. Die SPD-geführte Landesregierung respektiert das Urteil. Dieses muss nun im Detail geprüft werden, um dann die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Für den Nachtragshaushalt 2010 heißt das in einer ersten Bewertung: Man muss sich nun intensiv anschauen, wie mit den getroffenen Vorsorgemaßnahmen, die vom Gericht kritisiert worden sind, weiter verfahren wird. Das betrifft vor allem das Sondervermögen für die Risiken aus der Bad Bank der WestLB mit 1,3 Milliarden Euro, die Rücklage zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Kosten beim U3-Ausbau (370 Millionen Euro) und die Rücklage zur Abrechnung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten (375 Millionen Euro). Für den Haushalt 2011 ergeben sich nach einer ersten Einschätzung zunächst keine direkten Folgen. Denn die Rücklagen des Nachtragshaushalts 2010 sind für den Haushalt 2011 nicht vorgesehen.

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts in Münster ist die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Nachtragshaushalt 2010 nicht ausreichend dargelegt worden. Die Landesregierung hat immer die Auffassung vertreten, dass der reguläre Stammhaushalt 2010 und der Nachtragshaushalt eine Einheit bilden. Da die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts noch von der früheren Landesregierung für den Haushalt 2010 begründet war, ist darauf verzichtet worden, die Störung für den Nachtragshaushalt abermals zu begründen. Es ist zu respektieren, dass das Verfassungsgericht dies anders beurteilt hat.

Wir müssen unverändert davon ausgehen, dass auch 2011 von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auszugehen ist. Der Finanzminister hat dies bei der Einbringung des Haushalts in den Landtag ausführlich dargelegt. Zahlreiche andere Bundesländer gehen bei ihren Haushalten für das Jahr 2011 ebenfalls von einer Störungslage aus. Deshalb wird die Landesregierung im weiteren Haushaltsverfahren die Begründung der Störungslage weiter konkretisieren und damit sicherstellen, dass ein verfassungsfester Haushalt verabschiedet werden kann.

Für jeden ist gerade in diesen Tagen erkennbar, dass wir es weiterhin mit einer sehr unsicheren wirtschaftlichen Situation zu tun haben: Die Katastrophe in Japan als der drittgrößten Wirtschaftsmacht der Welt mit unabsehbaren Folgen für die weltweite Wirtschaftsentwicklung, die Notwendigkeit, den Euro-Rettungsschirm massiv aufzustocken, und die instabile Lage im arabischen Raum sind unübersehbare Zeichen, dass wir zurzeit keine stabile Wirtschaftslage haben.

Michael Groschek

Generalsekretär der NRWSPD

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen.

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