NRW-Verfassungsgericht stoppt Wahltrickserei von CDU und FDP - Schwere Schlappe für Rüttgers!

Veröffentlicht am 18.02.2009 in Wahlen

Am 18.Februar 2009 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden:
Die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl 2009 ist verfassungswidrig!
CDU und FDP wollten die Kommunalwahl auf den 7.Juni (Europawahl) vorziehen. Dagegen hat die SPD-Landtagsfraktion geklagt. CDU/FDP haben sich einen politischen Vorteil durch die geringere Wahlbeteiligung gegenüber der Bundestagswahl erhofft. Dem hat das oberste NRW-Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben! Bei der Vorverlegung der Kommunalwahl wären die neuen Räte und Bürgermeister bereits im Juni gewählt worden, während die Amtszeit der alten noch über vier Monate weitergelaufen wäre. Das verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist verfassungswidrig!

Jetzt darf es keine neue Wahlmanipulation durch CDU/FDP geben - die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl am 27.September 2009 zusammengelegt werden:
  • Das ist gut für die Demokratie, weil eine hohe Wahlbeteiligung sicher ist.
  • Das spart einen eigenen Wahltermin für die Kommunalwahl, der laut Steuerzahlerbund mind. 42 Millionen Euro kosten würde.
  • Das ist gut für die Wählerinnen und Wähler, weil sie nicht innerhalb weniger Wochen zweimal wählen gehen müssen.
Rüttgers und Innenminister Wolf sind jetzt zum sechsten Mal beim Verfassungsbruch erwischt worden. Als Minister ist Wolf nicht mehr tragbar. Rüttgers muss ihn entlassen und in seinem Pannenkabinett kräftig ausmisten! SPD-Landesverband

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