Am 18.Februar 2009 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden:
Die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl 2009 ist verfassungswidrig!
CDU und FDP wollten die Kommunalwahl auf den 7.Juni (Europawahl) vorziehen. Dagegen hat die SPD-Landtagsfraktion geklagt. CDU/FDP haben sich einen politischen Vorteil durch die geringere Wahlbeteiligung gegenüber der Bundestagswahl erhofft. Dem hat das oberste NRW-Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben! Bei der Vorverlegung der Kommunalwahl wären die neuen Räte und Bürgermeister bereits im Juni gewählt worden, während die Amtszeit der alten noch über vier Monate weitergelaufen wäre. Das verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist verfassungswidrig!



