Rede des SPD-Fraktionsfraktionsvorsitzenden
Peter Schmitz in der Ratssitzung am 15.12.2004
zu TOP 19 (Entwässerungssatzung)
Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
heute geht’s bei einigen Punkten erneut um enorme Gebührenerhöhungen. Da ist es wohl erlaubt, darüber nachzudenken, wie und warum sich die einzelnen Ratsparteien - bezogen auf ihre jeweilige Wählerschaft - zu diesen Erhöhungen stellen:
Schauen wir ausnahmsweise zunächst mal auf die FDP: deren Wähler finden wir überwiegend unter den gut situierten und privilegierten Menschen in unserer Gesellschaft. Es sind die Freiberufler, die Ärzte und Zahnärzte, die Apotheker - oder einfacher ausgedrückt - es sind alle diejenigen, die es kaum juckt, wenn die Gebühren angehoben werden.
Und ähnlich oder vergleichbar ist es bei der CDU. Deren Klientel – und da nenne ich beispielhaft die Unternehmer und auch die Landwirte – die kriegen die vom BM vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen auch noch problemlos gestemmt.
Nur bei den Bündnisgrünen weiß ich nicht so recht, für wen die hier in Neunkirchen-Seelscheid Politik machen. Deren Klientel war für mich bislang - z.B. auch beim Thema Windkraftanlagen - nicht so exakt auszumachen.
Ganz sicher und ganz klar ist aber, daß sich meine SPD um den sozial Schwächeren in unserer Gemeinde kümmert; und die Armen unter uns – und deren Zahl nimmt ständig zu – diese Armen werden diese Erhöhungen kaum, nur sehr schwer oder gar nicht schultern können.
Wir reden heute nicht über Peanuts, wir reden über eine Steigerung der Abwassergebühren von über 50 %. Dabei muß man wissen, daß der Normalhaushalt schon in 2003 für seine 100 cbm Frischwasser incl. Abwasser ca. 614 € zahlen mußte und das war schon wahnsinnig viel. Ab 2005 zahlt er für die gleiche Leistung über 920 €, und das sind über 300 € mehr.
Wie unglaublich viel Geld das ist, das wird hoffentlich deutlich, wenn ich Ihnen sage, daß eine mir nahestehende Person, die ein Leben lang hart gearbeitet hat, eine monatliche Rente von genau 557,84 € bezieht - mehr nicht! Sie ist stolz auf ihren eigenen kleinen Haushalt, aber schon die jetzigen 614 € wären für sie viel zu viel. 920 € wären weit mehr als 13 % ihrer Rente - und das dann nur für Wasser und Abwasser! An die weiteren Steuern, an die ausufernden Gebühren und Beiträge - die alleine nur die Gemeinde erhebt - und auch an die Kosten einer Beerdigung in Neunkirchen-Seelscheid will ich in diesem Zusammenhang gar nicht erst denken. Aber sie wohnt auch Gott sei dank nicht in Neunkirchen-Seelscheid.
Herr BM: Was sagen Sie dem Rentner, der Rentnerin, der alleinerziehenden Mutter, den kinderreichen, gering verdienenden Familien oder dem Arbeitslosen, was sagen Sie den nicht so begüterten in unserer Gemeinde, wenn die demnächst einen erheblichen Teil ihres Einkommens bzw. ihrer Rente nur für Wasser und Abwasser bezahlen sollen? Wie rechtfertigen Sie diese Wahnsinnsbeträge? Glauben Sie ernsthaft daran, daß diese Menschen diese Beträge einfach so bezahlen können?
Ich sage Ihnen, denen kommen nicht nur die Tränen! Bei denen wird blankes Entsetzen zu spüren sein und diese armen Menschen werden auch eine unbändige Wut haben.
Erinnern wir uns bitte auch noch mal an die Sitzung des Verwaltungsrates unserer AÖR am 25.11.2003. Ungewöhnlich war vor einem Jahr in ganz besonderem Maße die Diskussion um die Gebühren und deren Beständigkeit im Jahr 2004 und in den Folgejahren. Erinnern wir uns daran, daß Sie - Herr Meng - mir mehrfach "Unehrlichkeit" bei der Diskussion um die Gebührenhöhe im Abwasserbereich vorgeworfen haben. Erinnern Sie sich aber bitte vor allem daran, daß im September 2004 die Kommunalwahl stattfand und daß für den BM und seine CDU eine Gebührenerhöhung im Wahljahr nachteilig gewesen wäre.
Und weil es so aussagekräftige Protokollnotizen gibt, gestatten Sie mir bitte eine kleine Replik. Ich möchte wenige Passagen zitieren:
Herr Schmitz: Sie haben gesagt, daß Gebührenerhöhungen von 1,-- bis 1,50 € (pro cbm Frischwasser) auf die in der Gemeinde Wohnenden ab 2005 zukommen.
Herr Meng: Das haben wir nicht gesagt: Wir haben gesagt, wenn man heute umrechnen würde – das haben wir in den Lageberichten dargestellt – und auf die Beitragsauflösung ohne andere Gegensteuermaßnahmen verzichten würde, würde das eine Gebührenerhöhung von 1 bis 1,50 € bedeuten.
Herr Schmitz: Da Sie diese Gebührenerhöhung in diesem Jahr nicht vorschlagen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder Sie wollen sie durchs Wahljahr in der vorliegenden Form durchpeitschen oder sie rechnen fest damit, daß durch irgendwelche Einsparungen, die sie jetzt noch nicht kennen, diese 1 bis 1,50 € pro cbm demnächst aufgefangen werden können. Das wäre die logische Konsequenz. Wenn sie das so vortragen können, dann bis ich beruhigt.
Herr Meng: Es gibt eine ganze Reihe von Gegensteuermaßnahmen, die wir derzeit prüfen und ich kann Ihnen eins sagen, meine erklärte Absicht ist es, an der Gebührenschraube in der Summe nicht mehr zu drehen, da wir eine Gebührenbelastung haben, die gigantisch ist.
Herr Schmitz: Ist es richtig, daß wir fürs Protokoll festhalten können: es gibt aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, die Gebührenerhöhung im Jahr 2005 nicht Wirklichkeit werden zu lassen.
Herr Meng: Es gibt aus meiner Sicht Möglichkeiten, die wir derzeit überlegen, um an der Gebührenerhöhung nicht nur 2005, sondern auf Dauer vorbeizukommen. Das ist zumindest die erklärte Absicht. Ich bin vor 11 Jahren in die Politik gegangen als sachkundiger Bürger, weil hier die Gebühren und die Kanalanschlussbeiträge in einem Maße exorbitant hoch waren, daß ich gesagt habe, daß geht nicht mehr, da möchte ich schon aktiv werden um daran mitzuwirken, damit wir sie eingrenzen können.
Soweit der Protokollauszug - wie gesagt – der BM und die CDU wollten wiedergewählt werden!
Herr Meng, wissen Sie eigentlich noch, wie hoch die Gebühren waren, als Sie 1992 in die Politik gingen, um diese Gebühren zu begrenzen? Nein? Dann sag ich es Ihnen: damals mußten unsere Bürgerinnen und Bürger 2,64 € pro cbm Frischwasser an Abwassergebühren zahlen. Das war – wie Sie selbst festgestellt haben – exorbitant viel. Zur Zeit sind es aber - dank Ihrer Mithilfe 4,44 € und demnächst kostet die gleiche Leistung über 6,66 €. Das ist nicht gerade eine unglaublich tolle politische Leistung, auf die Sie da zurückblicken können.
Und ab 2005 kommt noch ein weiterer Hammer dazu: Bislang konnte sich der einzelne Bürger überlegen, ob er durch einen geringeren Trinkwasserverbrauch auch bei den Abwasserkosten sparen wollte. Für viele war dies der einzige Weg, die Gebührenbelastung zu senken. Aber auch diese Möglichkeit wird jetzt gekappt. Sparen funktioniert nicht mehr! Das soll nun durch eine fixe Grundgebühr ausgeschlossen werden. Bei den Alleinstehenden reden wir dann nicht mehr um eine Steigerung von über 50 %, sondern um sogar den doppelten Betrag. Herr BM, ich verspreche Ihnen: nicht nur die alleinstehende Rentnerin wird hellauf begeistert sein.
Und an noch etwas erinnere ich mich leidvoll erneut, als sei es gestern gewesen: Sie, Herr BM, haben mir und auch Herrn Hadamik von der FDP in dieser AÖR-Sitzung vor einem Jahr mehrfach "Unehrlichkeit" vorgeworfen. Wie bewerten Sie denn heute ihre damaligen Versprechungen und ihr damaliges Verhalten? Wer war unehrlich? Wer hat diesen Vorwurf verdient?
Herr BM, nicht nur ich erwarte eigentlich, daß Sie Ihr Wort halten. Und von daher müßten Sie - und nicht wir Ratsmitglieder - nach allen Möglichkeiten suchen, um an der Gebührenerhöhung nicht nur in 2005, sondern - wie Sie selbst versprachen - auf Dauer vorbeizukommen. Daß das so - wie Sie es versprachen - schon damals nicht ging, hätte Ihnen auch schon damals klar sein müssen. Und besonders schlimm ist, daß die von Ihnen damals nicht gewollte Gebührenerhöhung um ca. 1 € in 2004 ungefähr 900.000 € mehr eingebracht hätte. Der Betrag fehlt jetzt und muß ab 2005 noch zusätzlich auf die Gebühr draufgepackt werden.
Aber kommen wir noch mal zurück zur FDP. Die FDP fordert: "Es sind kostendeckende bzw. kostengerechte Gebühren zu erheben". Und was das bedeutet, das liegt quasi auf der Hand. Die FDP sagt nicht's anderes als: "Ganz egal was es kostet – der Bürger bezahlt’s ja!" Wir halten diese Vorgabe für katastrophal.
Der politische Auftrag an den AÖR-Vorstand muß anders lauten. Wir – die Mitglieder der SPD – fordern: "Die Kosten im Abwasserbereich müssen begrenzt werden". Dabei ist sicherlich die Kreativität des BM und auch die des AÖR-Vorstandes gefordert. Es kann und darf nicht sein, daß der Vorstand überlegt, was so alles im Abwasserbereich gemacht werden sollte und daß daraufhin berechnet wird, was diese Dinge so alles kosten, um danach dann die Gebühren festzulegen. – Nein so läuft das nicht mit uns; das ist der absolut falsche Weg.
Unsere politische Vorgabe lautet: maximal 5,40 € pro cbm Frischwasser kommen rein und mehr nicht! Und auf diesen Betrag hin sind die Ausgaben zu begrenzen!
Und über die beabsichtigte, aus unserer Sicht katastrophale Neuverschuldung der Werke bzw. der AÖR werden wir im Verwaltungsrat noch deutliche Worte finden.
Aber wenn Sie - Herr Meng - mir vorhalten: "Einsparen geht nicht." oder wenn Sie sagen: "Dann sag mir doch, wo ich sparen soll.", dann sage ich Ihnen deutlich, daß dieses Problem von Ihnen und von Herrn Hanraths zu lösen ist. Sie sind der hauptamtliche Bürgermeister. Sie und Herr Hanraths werden von unseren Bürgerinnen und Bürgern gut bezahlt. Es ist Ihre Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, daß die Gebührenschraube unsere Bürgerinnen und Bürger nicht endgültig in die absolute Armut treibt.
Doch trotzdem will ich Ihnen in einigen wenigen Punkten einmal aufzeigen, wo aus unserer Sicht schon bei grober Übersicht über den vorliegenden Wirtschaftsplan diverse Sparpotentiale drinstecken:
- Die Sanierungsnotwendigkeiten und die Sanierungsreihenfolge unserer Kanäle werden im Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept gibt's aber noch nicht. Es wird derzeit vorbereitet und dann vom Rat beschlossen. Und erst danach beschäftigt sich die Bezirksregierung Köln damit. Und erst dann ist klar, welche absolut zwingenden Notwendigkeiten bestehen. Insofern können alle entsprechenden Ausgabeansätze sowohl im Erfolgs-, wie auch im Vermögensplan der AÖR gestrichen werden. Um aber trotzdem z.B. aus Gründen des Trinkwasserschutzes im zwingenden Bedarfsfall reagieren zu können, sind wir damit einverstanden, sowohl im Erfolgs-, wie auch im Vermögensplan jeweils 50.000 € anzusetzen. Der Rest ist zu streichen.
- Außerdem sind wir der Auffassung, daß der Wahnbachtalsperrenverband die Kosten für seinen Trinkwasserschutz selbst zu tragen hat, was bedeutet, daß die Kosten für die Regenklärbecken vom WTV zu 100 % zu tragen sind. Das sind alleine in 2005 etwa 900.000 €, die dann nicht auf die Entwässerungsgebühr umgelegt werden müssen!
- Auch die Zahlung einer Wegebenutzungsgebühr an die Gemeinde hat Auswirkungen auf die Abwassergebühr.
Und wir gehen wohl zu Recht auch davon aus, daß die Fachleute im Vorstand der AÖR auch noch weitere Einsparmöglichkeiten finden können.
Die SPD-Fraktion beantragt folgende Beschlußfassung:
Der Rat beschließt folgende Weisung an alle Mitglieder des AÖR-Verwaltungsrates:
- der Aufteilung in Grundgebühr und Verbrauchsgebühr wird nicht zugestimmt
- der Aufteilung in Niederschlagswasser- und Schmutzgebühr wird zugestimmt
- die Gesamtgebühr darf um durchschnittlich maximal 21,6 % angehoben werden. Verglichen mit der derzeitigen Gebühr in Höhe von 4,44 € pro cbm Frischwasser bedeutet dies, daß maximal 5,40 € pro cbm Frischwasser erhoben werden dürfen.
- der Vorstand wird aufgefordert, auf dieser Gebührengrundlage (5,40 € pro cbm Frischwasser) Möglichkeiten zu finden, die ein weiteres Ansteigen der Gebühr ausschließt.
- der Aggerverband ist aufzufordern, seine Geschäfts- und insbesondere seine Personalpolitik zu überdenken und die Verbandsbeiträge zu senken.