"Geht's noch?

Veröffentlicht am 15.06.2011 in Kommunalpolitik
Ulrich Galinsky

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in letzter Zeit geistert durch alle Informationskanäle die „Dichtheitsprüfung“. Nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) werden Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Dichtheit der Anschlussleitungen bis zum Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal nachzuweisen. Und zwar nicht nur beim Neubau von Abwasserleitungen, sondern spätestens nach Ablauf von 20 Jahren erneut.

Die Überprüfungen der privaten Abwasserleitungen können aufgrund der möglichen Sanierungskosten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der Sinn der Überprüfungsmaßnahmen ist unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit von Umweltschutzaspekten und Finanzaufwendungen mehr als zweifelhaft und betroffenen Bürgern so gut wie nicht zu vermitteln. Ein Großteil der Bundesländer sieht derzeit kein Erfordernis für landesspezifische Regelungen zur Dichtheitsprüfung, sondern favorisiert ein im Einzelfall zwischen Kommune und privatem Grundstückseigentümer abgestimmtes Vorgehen zur Beseitigung entwässerungstechnischer Missstände. Solange die Bundesrechtsverordnung zu § 61 Wasserhaushaltgesetz des Bundes noch fehlt, sollte NRW nicht als Vorreiter Regelungen treffen, die einem künftigen bundeseinheitlichen Vorgehen widersprechen könnten.

Die SPD Lohmar wird einen entsprechenden Antrag beim Kreisparteitag am 02.07.2011 einbringen, den alle anderen 18 Ortsvereine im Rhein-Sieg-Kreis, einschließlich der SPD Neunkirchen-Seelscheid, unterstützen werden.

Merkwürdig ist, dass ausgerechnet die örtliche FDP wieder einmal Wellen schlägt – dieses Mal die Abwasserwelle – und den Zorn der Bürger natürlich gegen die rot-grüne Landesregierung schürt:
„Es sprechen viele Gründe für die Aussetzung. Zum einen bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob der Landesgesetzgeber überhaupt legitimiert war, die entsprechende Rechtsnorm (§ 61a LWG) zu beschließen.“

Geht's noch?
Es waren gerade CDU und FDP, die in der vergangenen Wahlperiode die Regelung zur Prüfpflicht von Kanälen aus der Landesbauordnung übernommen und in die Novellierung des LWG eingefügt haben!

Darüber und über andere politische Themen der Gegenwart diskutieren wir gerne mit Ihnen an unserem Stand auf dem Handwerkermarkt auf der Seelscheider Zeithstraße am 19.06.2011 in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr.

Ein schönes Wochenende bis dahin wünscht Ihnen

Ulrich Galinsky
Vorsitzender SPD Neunkirchen-Seelscheid

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