Pressemitteilung von Ulrich Kelber, MdB (SPD)
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Feuerwehrführerschein beschlossen, der den ehrenamtlichen Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu 4,75 bzw. 7,5t erleichtert. "Die Ehrenamtlichen können die Fahrerlaubnis für große Einsatzfahrzeuge nun leichter erwerben. Damit werden die zunehmenden Fahrerengpässe in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis endlich beseitigt", freut sich Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber (SPD) über den Beschluss.
Die Neuregelung ist durch die Umstellung der alten Führerscheinklasse 3 im Jahr 1999 nötig geworden. Denn mit der neuen Klasse B (Pkw) dürfen die Führerscheininhaber nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t fahren. Für Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t ist seitdem die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich, die viele aus Kostengründen nicht erwerben. Die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen darum schon länger, dass es immer weniger Fahrer gibt, die die großen Einsatzfahrzeuge fahren dürfen.
"Der Feuerwehrführerschein löst dieses Problem kostengünstig und unbürokratisch und hält damit den Brand- und Katastrophenschutz leistungsfähig", sagt Kelber. Kelber kritisiert allerdings, dass die Bundesregierung den SPD-Änderungsantrag abgelehnt hat, wodurch Ehrenamtliche durch bundeseinheitliche Vorgaben hinsichtlich der Einweisung und amtlich anerkannte Prüfer bei den Prüfungsfahrten besser abgesichert worden wären.