ehemaliges AVON-Gelände - jetzt Thurn

Veröffentlicht am 09.09.2015 in Kommunalpolitik
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Wolfgang Maus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Baugesetzbuch, dessen Vorschriften bei der kommunalen Bauleitplanung zwingend zu beachten sind, räumt der Information und Beteiligung der Bevölkerung bei Planungsvorhaben  in der Gemeinde große Bedeutung ein. So soll die Einwohnerschaft schon frühzeitig in Planungsvorhaben eingebunden werden, und zwar schon zu einem Zeitpunkt, wo die Planungen noch nicht die für den weiteren Verfahrensfortgang und die Beratung in den politischen Gremien notwendige Konkretisierung erfahren haben.

So ist nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches "die Öffentlichkeit (...) möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (...) öffentlich zu unterrichten." Hierzu ist der Bevölkerung "Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben".

Die Verwaltung hatte, nachdem der Rat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2  N "Neunkirchen-Süd" gefasst hatte, die Bürgerschaft im Wege einer öffentlichen Bekanntmachung über die amtlichen Unterrichtungsstellen einschließlich der  Information auf der Internetseite der Gemeinde zur vorgezogenen Teilnahme und Mitwirkung an dem beabsichtigten Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Neunkirchen-Süd  aufgefordert.

Ganz offensichtlich war diese übliche Aufforderung zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung für die Bürgerinnen und Bürger nicht plakativ genug, so dass aus der Bürgerschaft keinerlei Anregungen, Bedenken oder kritische Bemerkungen an die Gemeinde herangetragen wurden.

Folglich fand die am 23.06.2015 im Energie-,  Umwelt- und Planungsausschuss erfolgte Beratung des Änderungsentwurfes ohne Stellungnahmen oder kritische Stimmen aus der Bürgerschaft statt.

In dieser Sitzung hat die SPD-Fraktion die im Entwurf vorgesehenen Gebäudehöhen deutlich kritisiert, die die Maximalhöhen des bestehenden Bebauungsplanes übersteigen und hierzu und im Hinblick auf die vorgesehene Erweiterung der überbaubaren Flächen gefordert, diese auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken.

Auch wurde von uns der beabsichtigte Wegfall der Grünflächen, die im aktuellen Plan entlang der Hennefer Straße und an der Abgrenzung zum Mischgebiet angeordnet sind, deutlich kritisiert. Ebenfalls wurden von uns die im Lärmschutzgutachten beschriebenen zulässigen Lärmimmissionen im Hinblick auf häufig anzutreffende Windverhältnisse kritisch hinterfragt.

In der zweiten Phase des Planungsverfahrens hat nun die Offenlage zu einer Fülle von Anregungen und kritischen Anmerkungen aus der Bürgerschaft geführt, über die im weiteren Verlauf des Planverfahrens noch ausführlich beraten und über die im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung zu entscheiden sein wird.

Wir lernen daraus, dass auch im Zeitalter des Internets der persönliche Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern in den frühen Phasen eines Bebauungsplanverfahrens unumgänglich ist, um  eine größtmögliche Offenheit zu gewährleisten.

Wichtig ist uns, dass in einer öffentlichen Veranstaltung die Bürgerinnen und Bürger von den Planern, den beteiligten Fachingenieuren sowie dem investierenden Unternehmen umfassend informiert werden und erschöpfende Antworten auch auf die in der Sitzungsunterbrechung am 1. September 2015 gestellten Fragen und Besorgnisse erhalten.

Hierzu hat die Bürgermeisterin bereits den 24. September 2015, 19 Uhr, in der Aula des Schulzentrums in Neunkirchen bestimmt.

Es entspricht dem Gebot des fairen Umgangs mit Kritik, Befürchtungen und Anregungen aus der Bürgerschaft, dass die ursprünglich  am 1. September 2015 vorgesehene Ausschussberatung über die im Offenlageverfahren eingegangenen Stellungnahmen erst nach der Bürgerinformationsveranstaltung erfolgen wird.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende

Wolfgang Maus                                               Peter Schmitz

(Planungspolitischer Sprecher)                        (SPD-Fraktionsvorsitzender)

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