Cash Back-Mogelpackung

Veröffentlicht am 03.02.2021 in Finanzen

Wolfgang Maus

Im Wahlkampf hatte die CDU-Kandidatin den Gewerbetreibenden versprochen, das Kreuz auf dem Stimmzettel für die Wahl zur Bürgermeisterin mit einer Gewerbesteuerrückerstattung zu honorieren. Beim Handel nennt man das Cash Back: Der Hersteller verspricht dem Kunden beim Kauf einer Ware, über den Händler einen kleinen Betrag zu erstatten. Hier sollte das Versprechen vage über zukünftige Steuereinnahmen aus neuen Gewerbegebieten eingelöst werden.

Nun will die CDU im Haushaltsjahr 2021 die Gewerbesteuern um einen Prozentpunkt senken. Zahlen sollen die als solidarischen Beitrag bezeichnete Zwangsabgabe alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Grundbesitz über eine Erhöhung der Grundsteuern. Nun ist aber die Mehrzahl der Gewebetreibenden auch Eigentümer von Immobilien und muss dann auch für die erhöhte Grundsteuer aufkommen. Nur der betrieblich genutzte Teil des Grundstücks kann steuermindernd geltend gemacht werden. Schon von daher entpuppt sich das vermeintliche Steuergeschenk zur Stützung der von der Pandemie betroffenen Gewerbebetriebe, als Mogelpackung: Was an die linke Hosentasche erstattet wird, wird aus der rechten herausgenommen!

Von dem lauwarmen Steuererstattungsregen würden zudem auch die Betriebe profitieren, die bislang verlustfrei durch die Pandemie gekommen sind oder z.B. als Lebensmitteleinzelhandel überhaupt nicht betroffen sind. Auch zahlreiche Handwerksbetriebe, die zwar unter erhöhten Hygienebedingungen arbeiten müssen, haben weiter volle Auftragsbücher. 

Und es ist auch nicht so, dass, wie die CDU vorrechnet, die Grundsteuern im Gegenzug lediglich nur um einen Prozentpunkt erhöht würden. Eine Gewerbesteuersenkung von einem Prozentpunkt kann sich nur auf den aktuellen Steuersatz von 515 % beziehen. Dieser soll im Haushalt 2021 auf 514 % gesenkt werden. Im Entwurf für den Haushalt 2021 sieht der Kämmerer zum Haushalsausgleich einen Gewerbesteuersatz von 519 % vor. Dies folgt aus dem vom Land vorgegebenen Sanierungsplan. Also fehlen in 2021 dann fünf Prozentpunkte, die von den Grundsteuerzahlern aufgefangen werden müssen, um den Haushaltausgleich nicht zu gefährden. Bei den Grundsteuern sind im Haushaltsentwurf 2021 bereits 11 Prozentpunkte zusätzlich eingeplant, um die von CDU, den GRÜNEN und der FDP im Dezember 2020 beschlossenen Prestigeobjekte Ausbau des Leichtathletikstadions Höfferhof und den Fußballrasenplatz in Breitscheid zu finanzieren. Im Ergebnis sollen die Grundstückseigentümer die Gewerbesteuerreduzierung um einen Prozentpunkt mit Erhöhungen der Grundsteuern von 16 Prozentpunkten finanzieren.

Statt einer Umverteilung von Steuermitteln erscheint es der SPD erfolgsversprechend, unsere heimischen Gewerbebetriebe nachhaltig zu stärken und zukunftsfest zu machen. Da ist z.B. die Schaffung einer lokalen Internetpräsenz zu nennen, wo sich in einem digitalen Marktplatz unsere Betriebe mit ihrem Angebot präsentieren können. Der Internethandel floriert und davon profitieren auch lokale Händler mit eigener Internetplattform. Es ist verständlich, wenn einzelne Gewerbetreibende sich mit dem digitalen Handel schwertun. Hier bieten sich aber Hilfestellungen an. So könnte ein Workshop unter Beteiligung unserer Werbegemeinschaft, der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Vertreter aus Kommunen mit erfolgreichen Internetplattformen und auch Anbieter solcher Formate wichtige Impulse und Hilfestellungen leisten.

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