Bauleitplanung - Weiterentwicklung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Veröffentlicht am 22.10.2014 in Kommunalpolitik
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Wolfgang Maus

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sander,

die SPD- Fraktion stellt für die nächsten Sitzungstermine der zuständigen Ausschüsse den folgenden Antrag:

1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit dem Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Much/Neunkirchen-Seelscheid über eine zeitnahe Entwicklung des Gewerbegebietes Seelscheid-Nord zu verhandeln.

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auch unter Einbezug von anderen Behörden und Einrichtungen, zu überprüfen, ob und wie über die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan hinaus eine Erweiterung möglich ist.

3. Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, kurzfristig zu klären, welche Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich der seinerzeit geplanten Biogasanlage bestehen.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid bestehenden Ortslagenabgrenzungssatzungen daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (VG Köln zu Oberwennerscheid) weitere grundstücksbezogene Arrondierungen bzw. Abrundungen möglich sind. Hierdurch könnte ein Beitrag  zu einer besseren Auslastung der vorhandenen technischen Infrastruktur geleistet werden.

5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie und an welcher Stelle Ersatz für die bestehende Sportanlage Neunkirchen, Höfferhofer Straße, geschaffen werden kann.

Begründung:

Zu 1 und 2: Die topografische Lage der Gemeinde sowie die Restriktionen durch die Gewässerschutzzonen schränken die Möglichkeiten der Gemeinde zur Ansiedlung von gebietsverträglichem Gewerbe ein. Dabei ist die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde eine wichtige Voraussetzung zur Steigerung der Attraktivität als Wohnstandort für junge Familien.

Die freien Flächen im planfestgestellten Gewerbegebiet Neunkirchen-Nordost stehen entweder nicht zur Verfügung oder sind topografisch nur bedingt geeignet. Einzig für den Bereich Seelscheid-Nord weist der Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet auf. Dieses Gebiet erscheint gut geeignet, um dort gebietsverträgliches Gewerbe anzusiedeln. Dabei ist auch zu prüfen, ob über die Darstellung im Flächennutzungsplan hinaus eine Erweiterung möglich ist. Da die Vermarktung von Gewerbegrundstücken über das gemeinsame Kommunalunternehmen Much/Neunkirchen-Seelscheid vorgenommen wird, sollte die Verwaltung mit dem Vorstand des gKU Much/Neunkirchen-Seelscheid über eine zeitnahe Entwicklung des Gebietes verhandeln.

Zu 3: Unabhängig von den Ergebnissen zu den Punkten 1 und 2 dieses Antrages sollte von der Verwaltung kurzfristig geklärt werden, welche Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich der seinerzeit geplanten Biogasanlage bestehen.

Zu 4: Die leitungsgebundene technische Infrastruktur für Wasser und Abwasser ist auf 21.935 Einwohner ausgelegt (Kläranlagen). Sinkende Anschlusswerte durch sinkende Einwohnerzahlen und damit verbundene geringere Abnahme- bzw. Einleitungsmengen führen auf Grund des Fixkostenanteils zwangsläufig zu höheren Gebührensätzen und damit zu höheren Belastungen der Anschlussnehmer und Anschlussnehmerinnen. Dabei führt die Neuausweisung von Baugebieten nicht zwangsläufig zu einer Entlastung, weil die topografischen Verhältnisse in der Gemeinde und die Sicherheitsanforderungen an den Gewässerschutz durchaus höhere Aufwendungen der technischen Infrastruktur bedingen können.

Andererseits sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob sich die wohnbauliche Weiterentwicklung in unserer Gemeinde neben der Schließung vorhandener Baulücken in beplanten Bereichen durch die Arrondierung bzw. Abrundung in den durch die Satzung abgegrenzten Ortslagen gestalten lässt, zumal die technische Infrastruktur dort bereits vorhanden ist.

Zu 5: Für den Bereich der in Neunkirchen bestehenden Sportanlage Höfferhofer Straße sieht der Flächennutzungsplan die Ausweisung als Wohnbaufläche vor. Hintergrund sind lärmschutzrechtliche Anforderungen, die auf Grund der zwischenzeitlich an die Sportanlage herangerückten Wohnbebauung einen bedarfsgerechten Ausbau der Sportanlage an dieser Stelle unmöglich macht. Die Verwaltung sollte daher konzeptionell darstellen, wie und an welcher Stelle Ersatz geschaffen werden kann. Ein Sportplatzstandort in Neunkirchen ist schon aus Gründen des Schulsports beizubehalten. Aufzuzeigen ist auch, welche Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. bei einem Verkauf des Grundstücks der jetzigen Sportanlage) bestehen und welcher Zeitrahmen für eine Umsetzung erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Männig, 1. stv. Fraktionsvorsitzende                                                

Wolfgang Maus, Sachkundiger Bürger

 

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