Antoniuskolleg (AK) - Trägerschaft bzw. Grundstückserwerb / Antrag zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13.05.2009

Veröffentlicht am 10.05.2009 in Schule und Bildung

SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Schmitz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion hat – wie im Antrag vom 4.5.2009 umfassend beschrieben – nach wie vor erhebliche Zweifel, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Beschlussfassungen rechtlich zulässig sind.
Ausdrucke von kurzen E-Mails, dass Sie in Ihrem Sinne die Angelegenheit besprochen haben, reichen der SPD-Fraktion nicht aus. Auch wortreiche einseitige Stellungnahmen Ihrerseits tragen zur umfassenden Aufklärung nicht bei.

Unter Demokratie versteht die SPD seit dem Jahr 1863 unter anderem, dass sinnvolle und notwendige Fragen offen kommuniziert und ohne Polemik, ohne zeitlichen oder sonstigen Druck rein objektiv, unvoreingenommen, überparteilich und umfassend beantwortet werden.

Die SPD lässt sich dieses verfassungsmäßig gesicherte Recht auch nicht von interessierter Seite durch einseitige verbale Attacken und unberechtigte Vorwürfe nehmen. Unsere Fragen haben das Ziel, möglichen Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Uns ist klar, dass wir durch diese präzisen Fragen im diesjährigen Kommunalwahlkampf die uneingeschränkten Befürworter eines katholisch getragenen privaten Gymnasiums nicht gerade freundlich stimmen, trotzdem erwarten wir nicht mehr, aber auch nicht weniger, als von allen zuständigen Behörden umfassend informiert zu sein, bevor wir für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid so immens kostenträchtige Beschlüsse fassen können.

Wir gehen fest davon aus, dass diese legitime Forderung auch von allen anderen, dem Gemeindewohl verpflichteten Ratsmitgliedern mit getragen wird und beantragen die namentliche Abstimmung über den nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag.

Beschlussentwurf

    Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, den gesamten Vorgang einschließlich dem kompletten Antrag der SPD-Fraktion vom 4.5.2009 sowohl der Kommunalaufsicht wie auch der oberen Schulbehörde zur Überprüfung der haushaltsrechtlichen und der schulrechtlichen Voraussetzungen und Notwendigkeiten vorzulegen. Beide Behörden werden um umfassende Stellungnahmen gebeten.

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde erwartet insbesondere eine Stellungnahme zu den Kosten und den Realisierungsmöglichkeiten eines
    interkommunalen Gymnasiums (zusammen mit Much und/oder zusammen mit Ruppichteroth). Die obere Schulbehörde wird darüber hinaus gebeten, auch eine umfassende, auf unseren Einzelfall bezogene Stellungnahme zur gesetzlich geregelten Ersatzschulfinanzierung bei Übernahme durch die Malteser Werke gGmbH und zu den Förder- bzw. Zuschussmöglichkeiten von Schulbaukosten an private Träger abzugeben. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid geht dabei davon aus, dass beiden Behörden die prekäre Finanzlage der Gemeinde bekannt ist, die eine weitere Verschuldung nicht zulässt und dass ihnen darüber hinaus bekannt ist, dass im Haushalt 2009 ff. weder Geld für die Übernahme der Schulgebäude noch für deren Sanierung veranschlagt ist.

    Vor jedweder weiteren Beschlussfassung sind die Stellungnahmen der Behörden dem Familienausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Schmitz

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