Aktuelles aus dem Rat - Bauleitplanverfahren für Eischeid-Nordwest nimmt erste Hürde

Veröffentlicht am 04.12.2019 in Stadtentwicklung

Wolfgang Maus

 

Zur  letzten Sitzung des Rates in diesem Jahr ließ Bürgermeisterin Nicole Sander weihnachtliches Backwerk auf die Ratstische stellen. Die Geste vor den besinnlichen Tagen diente aber wohl auch dazu, das Durchhaltevermögen der Beteiligten angesichts der langen Tagesordnung sicherzustellen.

Neben dem wichtigen Punkt der Einbringung des Haushaltes 2020, mit der unsere Bürgermeisterin auch die Weichenstellung für wichtige Projekte für die gemeindliche Weiterentwicklung der nächsten Jahre skizzierte, ging es auch um die Umsetzung der Beschlussvorschläge aus den vorangegangenen Ausschussberatungen. Dazu gehört zunächst der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Schöneshof-Erlenbitze. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Bürgernahe Grüne und der Vertreter von WfNkS haben durchgesetzt, dass vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zur Schaffung von zehn Bauplätzen der Investor auch die Realisierung sicherstellt. Es ist schließlich nicht Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung, nur die rechtlichen Voraussetzungen für bauliche Nutzungen zu schaffen; wir müssen auch die Gewähr haben, dass baureife Grundstücke zeitnah bebaut werden und nicht bloß als Wertanlage für die Zukunft fungieren.

Im Verfahren Eischeid-Nordwest haben wir mit unseren Partnern die Durchführung eines qualifizierten Bebauungsplanes durchgesetzt. Im Gegensatz zum sog. beschleunigten Verfahren wird hier der bürgerschaftlichen Erörterung mehr Raum gegeben und auch die Prüfung der umweltbezogenen Belange durch einen umfangreichen Umweltbericht ermöglicht. Mit großer Mehrheit ist der Rat dem Vorschlag des Investors gefolgt, zusätzlich auf einer Teilfläche von ca. 1.800 m² Seniorenwohnungen und betreutes Wohnen  vorzusehen, wozu auch eine Busanbindung gehören soll. Es wird Wert darauf gelegt, dass die  Gebäude maximal die gleiche Höhe und Geschossigkeit aufweisen wie die im Planbereich vorgesehenen Einfamilienhäuser. Zwar befindet sich diese Teilfläche derzeit noch im Außenbereich; wir halten es aber für vertretbar, den mit planungsrechtlicher Zweckbindung zu versehenen Senioren- und Betreungswohnungsbau an dieser Stelle zuzulassen.

Es bleibt abzuwarten, welche Gesichtspunkte und Anregungen sich aus dem demnächst anstehenden Beteiligungsverfahren ergeben.

Wolfgang Maus

Planungspolitischer Sprecher

 

 

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