In eigener Sache

Veröffentlicht am 03.10.2015 in Ratsfraktion

Mitglieder des Gemeinderates haben nach § 56 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Fraktionsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern es sich um Inhalte von nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten handelt. Darüber hinaus liegt es in der Natur der Sache, dass Fraktionssitzungen grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, auch wenn die Öffentlichkeit nachträglich über Ablauf und Inhalt informiert wird. Aufgabe der Fraktionen ist es, den technischen Ablauf der Meinungsbildung und Beschlussfassung im Gemeinderat und den Ausschüssen zu steuern und zu erleichtern. Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung mit, da sie mehrheitliche Entscheidungen ermöglichen. Dies setzt voraus, dass Fraktionsbeschlüsse in der Regel einheitlich nach außen vertreten werden müssen (Fraktionsdisziplin).

Fraktionssitzungen finden i.d.R. montags in den Abendstunden statt, um die Ausschuss- und Ratssitzungen der Woche vorzubereiten. Um Fraktionssitzungen zeitlich nicht ausufern zu lassen, können Bürgerinnen und Bürger in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Anmeldung beim Fraktionsvorstand an Fraktionssitzungen teilnehmen.

Die Homepage der SPD Neunkirchen-Seelscheid lässt als Kennung von Terminen nur „privat“, „öffentlich“, „parteiöffentlich“ und „nicht öffentlich“ zu. Jede Kennung ist nach den o.a. Ausführungen für Fraktionssitzungen unzutreffend. 

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