Sie fragen, wir antworten! Weiterführende Schulen in Neunkirchen-Seelscheid (Teil 5)

Veröffentlicht am 10.08.2012 in Schule und Bildung
Ulrich Galinsky
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, neben dem Ergebnis der Elternbefragung (siehe Teil 3) sind bei einem entsprechenden Antrag des Schulträgers (Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid) u.a. der Bezirksregierung Köln vorzulegen:
  • ein anlassbezogener Ratsbeschluss,
  • eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
  • und
  • der Beteiligungsnachweis der Schulkonferenzen der aufzulösenden Schulen (eine Zustimmung zum Ratsbeschluss ist nicht erforderlich).

Die Errichtung von Schulen des längeren gemeinsamen Lernens erfolgt jahrgangsweise.
Die Auflösung anderer Schulen erfolgt sukzessiv, also ebenfalls jahrgangsweise.

Für den Fall, dass in Neunkirchen eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens ab dem Schuljahr 2013/14 errichtet wird, bestehen Haupt- und Realschule in Neunkirchen noch bis zum Schuljahresende im Jahr 2018!

Aufgrund des Schüleraufkommens und des erklärten Elternwillens genehmigt die Bezirksregierung das Anmeldeverfahren für die neue Schule, das nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar beginnt. Aufgrund der bereits erteilten Genehmigungen in den Nachbarkommunen (Gesamtschule Much, Sekundarschulen in Ruppichteroth und Lohmar) sowie der zu erwartenden Genehmigung einer zweiten Gesamtschule in Hennef könnte allerdings die Genehmigung z.B. einer weiteren Gesamtschule in Neunkirchen versagt werden, um den Schutz des Bestandes der bereits eingerichteten Schulen zu sichern.
Den Letzten beißen bekanntlich die Hunde!

Um ein eindeutiges Ergebnis der Elternbefragung kommt die Bezirksregierung allerdings nicht herum!

Alle Genehmigungen der Bezirksregierung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Anmeldezahlen (100 für eine Gesamtschule, 75 für eine Sekundarschule) auch erreicht werden. Als Stolpersteine könnten sich auch unsere Nachbarkommunen Ruppichteroth und Much erweisen, bei denen sich die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid im Frühjahr 2012 mit den so genannten Vereinbarungen in unnötigerweise unbeliebt gemacht hatte. Denn im Verfahren sind Nachbarkommunen zu beteiligen und die o.a. Vereinbarungen haben keine Rechtskraft. Es ist aufgrund des ersten Befragungsergebnisses (siehe Teil 3) und aufgrund einer Dringlichkeitsentscheidung, die von vier der fünf im Rat vertretenen Parteien unterzeichnet wurde, davon auszugehen, dass die Gemeinde in Abhängigkeit der Elternbefragung zum Beginn des Schuljahres 2012/13 in den drei Grundschulen beantragen wird, eine Gesamtschule mit eigener Oberstufe einzurichten. Das Angebot einer Dependance-Lösung mit der zweiten Gesamtschule in Hennef hat es nie gegeben. Allerdings sollte für den Fall, dass die Anmeldezahlen nicht erreicht werden, auch eine Alternative beantragt werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem die Anmeldezahlen für die Bildung einer Eingangsklasse einer bestehenden Schule nicht mehr erreicht werden, und ein entsprechender Schulabschluss nicht mehr erzielt werden kann.

Wir setzen diese Informationen über die Sommerferien fort. Wöchentlich können Sie hier bis zum 24.08.2012 einen neuen Artikel zu diesem Thema lesen.

Die SPD Neunkirchen-Seelscheid wünscht Ihnen ein erholsames Wochenende.

Ulrich Galinsky
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