Schulentwicklungsplanung in Neunkirchen-Seelscheid

Veröffentlicht am 10.09.2017 in Kommunalpolitik

Nicole Männig

Vor der Sommerpause hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid einstimmig beschlossen, dass für die Gesamtschule im Schuljahr 2017/2018 für die Jahrgangsstufe 7 bei Bedarf eine zusätzliche Klasse eingerichtet wird.

Diesem wurde jedoch unter der Voraussetzung zugestimmt, dass diese Entscheidung keine zusätzlichen, investiven baulichen Maßnahmen nach sich ziehen darf.

Im Nachgang zu der in der Sitzung geführten Diskussion ergaben sich für die SPD-Fraktion zahlreiche Nachfragen, um für die kommenden Haushaltsberatungen und mit Blick auf den Schulentwicklungsplan die richtigen Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

So ist es für uns wichtig zu erfahren, welche Zügigkeiten mit den aktuell vorhandenen Räumlichkeiten in der Gesamtschule und im Antoniuskolleg umsetzbar sind. Dies ist nach Fachräumen und Differenzierungsräumen zu unterscheiden.

Mit Blick auf die Integration und Inklusion ist die Anzahl der Kinder mit offiziellem Förderbedarf und der Kinder, die in den Internationalen Klassen/ Sprachförderklassen unterrichtet werden, ebenfalls zu benennen.

Da die Gesamtschule zu einer 5-Zügigkeit tendiert, möchten wir die fehlenden Räumlichkeiten inkl. aller Kosten benannt bekommen. Als Vergleichsmodell dient dabei das "Kölner Modell".

Für uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler in pädagogisch sinnvollen Klassenstärken unterrichtet werden können und eine Differenzierung umsetzbar ist.

Dies ist aus unserer Sicht nicht dadurch zu erreichen, dass wir Jahrgang für Jahrgang Bedarfsklassen genehmigen, sondern indem wir ein sinnvolles Raumkonzept ab der 5. Klasse aufstellen.

Unsere Anfrage im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sander,


in seiner Sitzung am 29.11.2016 hat der Rat unter TOP 12 folgendes einstimmig beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt einen neuen Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2017/2018 - 2021/2022 aufzustellen. Spätestens zur Sitzung des Schulausschusses im Oktober 2017 ist der neue Schulentwicklungsplan vorzulegen.
In seiner Sitzung am 29.06.2017 hat der Rat unter TOP 6.1 folgendes einstimmig beschlossen: Der Einrichtung einer zusätzlichen Bedarfsklasse in der Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2017/2018 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass diese Entscheidung keine zusätzlichen, investiven baulichen Maßnahmen nach sich ziehen darf.


Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass nach der Sommerpause entsprechend dem Beschluss vom 29.11.2016 der neue Schulentwicklungsplan vorgelegt wird und dass aus
diesem Plan auch ersichtlich sein wird, ob und wie alle Schülerinnen und Schüler aus Neunkirchen-Seelscheid in den Schulen der Gemeinde (GS Neunkirchen 3-zügig; GS Seelscheid 3-zügig, GS Wolperath 2-zügig und Gesamtschule 4-zügig) und auch im Antoniuskolleg (AK = 4-zügig) ab dem Schuljahr 2018/2019 untergebracht werden können.
Anm.: Die v.g. Zügigkeiten entsprechen den uns bislang mitgeteilten baulich vorhandenen Möglichkeiten.
Da mit dem jetzt beginnenden Schuljahr die Hauptschule auslaufen wird, stehen ab 2018/2019 auch alle Schulräume im Schulzentrum Neunkirchen nur der Gesamtschule zur Verfügung.
Die SPD bittet darum, dem Schulausschuss einen Schulgebäude-Vergleich vorzulegen, aus dem die unterschiedlich vorhandenen baulichen Gegebenheiten der eigentlich jeweils 4-zügig geplanten bzw. gebauten weiterführenden Schulen (Gesamtschule vs. Antoniuskolleg) ersichtlich sind.
Darüber hinaus bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Zügigkeiten sind mit den jetzigen Räumlichkeiten in allen v.g. Schulen auf Gemeindegebiet tatsächlich maximal umsetzbar?

1.1. Konkret: wie viele Klassenräume, ausgewiesene Fachräume (NW,   Kunst/Musik etc.) und wie viele Differenzierungsräume gibt es?

1.2. Klassenstärke: Wie groß sind in den Jahrgängen 5 – 10 die jeweiligen Klassen in den v.g. Schulen?

1.3. Inklusion und Integration: Wie viele Kinder mit offiziellem Förderbedarf (LE, ES, Sprache etc.) sind in welchen Klassen? Der Form und der Diskretion halber würde eine Darstellung der Zahlen pro Jahrgang genügen. Wichtig ist nur den notwendigen Differenzierungsbedarf zu erfassen. Wie viele Kinder der Internationalen Klasse / Sprachförderklassen werden wie im Klassenverband unterrichtet?

2. Welche Räumlichkeiten fehlen auf dem Gesamtschulareal für eine 5-Zügigkeit ab Jahrgang 5, können diese dort zusätzlich untergebracht werden und was würde das (grob geschätzt) kosten? Da es kein offizielles Raumkonzept mehr gibt, bitten wir um eine Berücksichtigung des Modells der Kölner Schulen als Vergleichsmöglichkeit; dieses Kölner Modell gilt aktuell als Vergleichsgröße.

3. Was würde ein 5-zügiger Ausbau der Gesamtschule an jährlichen Mehrkosten (Abschreibungen, Zinsen, Heizung, Reinigung usw.) mit sich bringen und könnte das im Haushalt (ab 2018/19) untergebracht werden?

4. Der „Kommunalinvestitions-Förderungsfonds" wurde um 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Schulen aufgestockt. Wie sieht eine mögliche Kostenumverteilung mit Blick auf die Internetversorgung und das mediale Aufrüsten der Gemeinde-Schulen aus, da eine Umverteilung der Gelder aus „Gute Schule 2020“ nun ja möglich und mit Blick auf die aktuelle Diskussion auch nötig sind?

5. Welche sonstigen Bundes- und/ oder Landeszuschüsse können beantragt werden?

5.1. Entstehen durch eine Beantragung von Fördermitteln zeitliche Nachteile bei der Baudurchführung?

5.2. wie schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten der möglichen Antragstellung ein?

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