Politischer Klimawandel

Veröffentlicht am 02.12.2020 in Kommunalpolitik

Ulrich Galinsky

 

Erst an Allerheiligen hat eine neue Wahlperiode begonnen, und als Vorsitzender der immer noch zweitstärksten Partei in unserer Gemeinde komme ich mir vor, als wäre ich im falschen Film. Die Grünen benennen – soweit es der Gesetzgeber zulässt – alle Ausschüsse des Gemeinderates um und finden kritiklose Zustimmung bei der CDU. Noch am Wahlabend kommentierte der CDU-Vorsitzende das Wahlergebnis: „Das ist schizophren. Es ist verrückt, aber wir haben als stärkste Fraktion nun zunächst keine Gestaltungsmöglichkeit mehr und müssen die Oppositionsrolle annehmen“ (s. Rhein-Sieg-Rundschau vom 15.09.2020, S.26).

        

Es sollte zumindest bei den wiedergewählten Ratsmitgliedern bekannt sein, dass der Gemeinderat kein Parlament ist, weder über eine Regierungspartei noch eine Opposition verfügt, kein Gesetzgeber ist und deshalb auch keine Legislaturperiode hat. Allerdings gibt es z.B. mit der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) ein Gesetz, das den Kommunen – neben weiteren Gesetzen – den rechtlichen Rahmen gibt.

 

In der vergangenen Woche behauptete die CDU, dass zu Beginn der konstituierenden Ratssitzung am 18.11.2020 „die Bürgermeisterin den Mitgliedern des neuen Rates die Hand“ reichte. Das tat sie aufgrund der AHA-Regeln natürlich nicht! Gemeint war, dass die CDU – vorbildlich wie immer – dem Wunsche der Bürgermeisterin folgend „zum Wohle der Bürger und der Gemeinde – hart in der Sache, aber fair im Umgang - arbeiten wolle“. Zeilen später greift sie im gleichen Beitrag zur persönlichen Diffamierung, einem probaten Mittel der Agitation.

 

§ 67 GO NRW besagt, dass der Rat die stellvertretenden Bürgermeister aus seiner Mitte ohne Aussprache und in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl geheim bestimmt. Gewählt wurden bekanntlich die Kandidaten der CDU und der SPD. Die Kandidatin der Grünen unterlag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, obwohl CDU, FDP und Grüne mit einem Listenvorschlag die SPD ausgrenzen wollten. Während die Grünen darüber einen „Wehrmutstropfen“ verlieren, stellt die CDU nach geheimer Wahl Mutmaßungen an, die ich als unsachlich und unfair im Umgang entschieden als Nachtreten zurückweise.

 

Die Grünen beanspruchen für sich, Bürgerrechtspartei zu sein „und werden in der kommenden Legislaturperiode keine Abstimmungen anstreben oder akzeptieren, die auf der Grundlage einer Zustimmung und somit der Billigung durch die Volksabstimmung beruhen.“

Ich lasse das einmal unkommentiert und wünsche unseren grünen Ratskolleginnen und Ratskollegen viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Ziele unter der o.a. Prämisse in den kommenden fünf Jahren.

 

Die mittlerweile marode Sporthalle der ehemaligen Hauptschule Neunkirchen

 

Vor geraumer Zeit berichteten Radio Bonn/Rhein-Sieg und die Zeitungen der Region, dass unsere Gemeinde den Höchstbetrag von 1,5 Mio. Euro zum Bau einer Einfachsporthalle in Neunkirchen erhält. Dabei handelt es sich um Fördermittel aus dem Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten. Es ist klar, dass der Betrag nicht für den Bau der Halle, die als Ersatz für die marode Sporthalle der ehemaligen Hauptschule dient, ausreichen wird. Aber die Gemeinde muss 1,5 Mio. Euro weniger für den notwendigen Bau der Halle aufwenden. Die Entscheidung, dafür einen Förderantrag zu stellen, wurde im Gemeinderat am 19.08.2020 zusammen mit den Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP getroffen, die sich alternativ mit maximal 0,75 Mio. Euro für Tiefbaumaßnahmen am Sportplatz Höfferhof begnügen wollten. Geht doch!

          

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