Planungshoheit ausschließlich in Gemeindehand!

Veröffentlicht am 16.07.2014 in Kommunalpolitik

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat auf der konstituierenden Sitzung am 25.Juni 2014 auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Fliederhain-Süd aufgehoben. Die hierdurch von den Antragsgegnern aus CDU und FDP im Gemeinderat neu entfachte Diskussion zur Bauleitplanung in Neunkirchen-Seelscheid legt zahlreiche Defizite im Hinblick auf die planungsrechtliche Aufgabenstellung der Gemeinde offen.

So scheinen einige Beteiligte völlig zu übersehen oder aber nicht sehen zu wollen, dass die Bauleitplanung ausschließlich vom Willen der Gemeinde und ihrer Vertretungsorgane bestimmt wird. Dies hat der Bundesgesetzgeber so gewollt und im Baugesetzbuch festgeschrieben, dass Bauleitpläne und Flächennutzungspläne von den Gemeinden aufzustellen sind, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zum Wohl der Allgemeinheit sicherzustellen.

Ausschließlich an diesen Kriterien hat sich politisch und rechtlich das Handeln der Gemeinde bei der Bauleitplanung zu orientieren.

Die FDP im Gemeinderat will dagegen die planerischen Gestaltungsspielräume privaten Investoren überlassen, die zunächst fernab der Öffentlichkeit agieren und deren Handeln ausschließlich von privatwirtschaftlichen Interessen geleitet wird.

Getreu ihrem fatalen Motto, „privat vor Staat“, das die Liberalen auch auf andere Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge angewandt wissen wollen, soll der Rat Anregungen privater Investoren zur Realisierung von Baugebieten unbedingt aufgreifen, was in der Konsequenz dazu führen würde, dass die mit der Wertsteigerung im Zuge der Nutzungsänderung der Grundstücke anfallenden Planungsgewinne aus Grundstücksverkäufen privatisiert, aus der neuen Nutzung resultierende Folgelasten aber sozialisiert, also von der Allgemeinheit zu tragen wären. Jedenfalls ließ sich die FDP in der Ratssitzung zur Verfahrenseinstellung von Fliederhain-Süd dahin gehend ein und beklagte, Investoren würden künftig abgeschreckt, wenn sich Bauleitplanverfahren aufgrund einer geänderten politischen Willensbildung in eine andere Richtung entwickelten.

Investoren wollen Geld verdienen. Hierbei interessiert nicht, wie sich eine Gemeinde städtebaulich sinnvoll weiterentwickelt, sondern wie, und egal wo, Grundstücksflächen generiert werden können, um sie anschließend mit möglichst hoher Wertsteigerung als Bauland zu vermarkten. Ob dies jeweils städtebaulich sinnvoll und erforderlich ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Es wäre planungsrechtlich völlig verfehlt und stünde jeder geordneten Fortentwicklung der Gemeinde entgegen, könnten Investoren, die sich im Vorfeld schon mal günstig Grundstücke gesichert haben, letztlich entscheiden, wo die Gemeinde als dann nur noch ausführendes Organ Bauleitplanverfahren zu betreiben hat. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1984 einen Bebauungsplan wegen des fehlenden Nachweises der Erforderlichkeit für nichtig erklärt.

Die FDP offenbart hier in erschreckender Weise, was sie unter einer geordneten, am Gemeinwohl orientierten städtebaulichen Entwicklung versteht.

Dieser Form der Bauleitentwicklung nach Gutsherrenart à la FDP wird die SPD in Neunkirchen-Seelscheid niemals zustimmen! Baulandbeschaffung auf Zuruf wird es mit uns nicht geben.

Der Rat der Gemeinde hat darauf zu achten, dass die bauliche Entwicklung, auch unter Beachtung übergeordneter Planungsziele, in geordneten Bahnen verläuft und dabei ausschließlich dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen hat.

Auch dürfen die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, in denen die vorgetragenen Anregungen abzuwägen sind, nicht von Investoren determiniert werden.

Der Ratsbeschluss zur Aufhebung des Verfahrens Fliederhain-Süd ist auch nicht plötzlich „vom Himmel gefallen“. Vielmehr haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit Verfahrensbeginn ihre ablehnende Haltung begründet. Schließlich hatten Verwaltung und Gemeinderat schon in früheren Jahren zum Ausdruck gebracht, dass sie dort die Ausweisung von Bauland nicht für geboten hielten.

Das nun beendete Verfahren Fliederhain-Süd litt von Anfang unter der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Notwendigkeit, gerade dort eine bauliche Entwicklungsmöglichkeit für die Gemeinde zu begründen. So setzt die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen für eine künftige Wohnbebauung zu allererst ein Gesamtentwicklungskonzept voraus.

Für die damalige Ratsmehrheit schien es dagegen völlig ausreichend, dass für dort zusammenhängenden privaten Grundbesitz, ganz überwiegend ausgewiesen als Fläche für die Landwirtschaft, ein privates Interesse an einer Umwandlung in Wohnbaufläche besteht. Dieses Motiv kann allerdings die erforderliche inhaltliche Begründung für die Vornahme von planungsrechtlichen Änderungen hinsichtlich der Gebietsnutzung nicht ersetzen.

Da es im Verfahren bis dato keine wirksamen und alle Beteiligten bindende Verfahrensbeschlüsse gab, ist allen Beteiligten von Anfang an klar gewesen, dass auch kein Vertrauensschutz im Hinblick auf einen positiven Ausgang des Bauleitplanverfahrens gegeben war und daher mögliche Investitionen Dritter im Vorgriff mangels Bindungswirkung mit dem Risiko des Scheiterns behaftet waren.

Die politischen Gremien haben bei der Frage, ob und wie sich die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung fortentwickelt, auch die hieraus jeweils abzuleitenden Folgen für die Infrastruktur zu bedenken.

Die Argumentation der Befürworter von Fliederhain-Süd, der Verzicht auf dieses Baugebiet käme die Gemeinde teuer zu stehen, weil ein mit der Baulandausweisung verbundener Einwohnerzuwachs zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und damit zu einer finanziellen Entlastung aller Einwohnerinnen und Einwohnern in der Gemeinde führe, geht fehl. Als gäbe es eine Automatik, mit der jede zusätzliche Baulandausweisung zu Mehreinnahmen für die Gemeinde führen müsse und die Gemeinde nur weiter Bauland auszuweisen hätte, um aus der Verlustzone zu kommen.

Umgekehrt aber wird ein Schuh daraus: Das gesamte Schmutz- und Regenwassersystem mit den Kläranlagen, Pumpstationen und Rückhaltebecken z. B. ist auf eine definierte Einwohnerzahl ausgelegt. Ein größerer Einwohnerzuwachs führt also nicht zwangsläufig zu einer finanziellen Entlastung aller, sondern ist, selbst wenn im Einzelfall zusätzliche Investitionen in diese Einrichtungen von einem Investor vorgenommen werden, mit Folgekosten verbunden, die sich auf die Gebührenhaushalte auswirken und notwendigerweise Kostensteigerungen bei jedem Einzelnen nach sich ziehen. Gestiegene Einwohnerzahlen können auch bei anderen Einrichtungen der Gemeinde zu höheren Kosten führen: der Finanzbedarf für die vorschulische und schulische Erziehung steigt, zusätzliche Aufwendungen müssen für den Feuerschutz getroffen werden usw.

Die Diskussion über das eingestellte Verfahren Fliederhain-Süd und die Frage der kommunalen Planungshoheit offenbart schließlich auch noch, in welchem Dilemma die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid steckt.

Da die Gemeinde unter jahrzehntelanger CDU-Ratsmehrheit es versäumt hat, eine planvolle Bodenvorratspolitik durch gezielte Grundstückskäufe zu betreiben, sondern dieses Feld privaten Kreisen im Verbund mit Bauträgern überlassen hat, fehlt heute der erforderliche Grundbesitz in Gemeindehand, um mit dem Instrument der Bauleitplanung städtebaulich sinnvolle und dem ländlichen Raum angepasste Entwicklungen unter gleichzeitiger Zurückdrängung von Grundstücksspekulation sachgerecht voranbringen zu können.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende

Peter Schmitz (SPD-Fraktionsvorsitzender)

Wolfgang Maus (Planungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion)

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