Die Verfassungsrichter des Landes Nordrhein-Westfalen sahen den Zeitraum zwischen Kommunalwahl und Amtsantritt als zu lang an. Daher wurde in nur knapp zehn Minuten Urteilsfindung der 07.06.2009 als Kommunalwahltermin gekippt. Somit wurde dem entsprechenden Normenkontrollantrag der Landtagsabgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD stattgegeben.
Aber anstatt der eigentlichen Begründung, aus Kostengründen eine Zusammenlegung von Wahlen zu fordern, reagierte die amtierende Landesregierung wohl aus Trotz und nannte den Termin 30.08.2009. Womit ein altbekanntes Verhaltensmuster wiederholt wird. Erst wird ein Problem geleugnet, dann verharmlost und letztlich verfällt man in Ratlosigkeit, Resignation, schlimmstenfalls in Panik.
Vier Wochen später ist Bundestagswahl! Der separate Termin (Plan B) sei notwendig, da man befürchtet, dass der Wähler nicht unterscheiden kann, ob es sich um Kommunal- oder Bundestagsthemen handelt..... heißt es aus Düsseldorf.
Viel traut die Landesregierung ihrem Volk wohl nicht zu.
Hoffen wir alle, dass noch eine rechtzeitige Besinnung der Verantwortlichen in Düsseldorf eintritt und dass der morgen beginnende Karneval sich wohltuend auf den Heilprozess durch die für die Landesregierung schmerzhafte Urteilsverkündung auswirkt.
Gerd Ziegler
Sprecher des Ortsverbands
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Neunkirchen-Seelscheid
Ulrich Galinsky
Vorsitzender des Ortsvereins
SPD Neunkirchen-Seelscheid