Norbert Römer: Wir warten das Urteil des Verfassungsgerichts in Ruhe ab

Veröffentlicht am 15.02.2011 in Landespolitik

Zu der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:

"Landesregierung und Landtag haben heute dem Verfassungsgerichtshof begründet dargelegt, dass der Nachtragshaushalt 2010 aus ihrer Sicht in Struktur und Umfang notwendig und verfassungsgemäß ist.

Finanzminister Norbert Walter–Borjans hat in der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass der Nachtragshaushalt auf dem regulären Haushalt 2010 der abgewählten Landesregierung aufsetzt und nachträglich erkannte Risiken und Entwicklungen berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung und Verabschiedung des Nachtragshaushalts lag eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor, diese Einschätzung war die Grundlage für die Höhe der Kreditermächtigungen.
Die Rücklagen für den Einheitslastenausgleich der Kommunen und die ihnen zustehenden Mittel im Rahmen der Konnexität beim Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige sind eine notwendige Vorsorge für bevorstehende Haushaltsrisiken.

Das Gleiche gilt für die Zuführung zur Risikovorsorge WestLB und den Pensionsfond. Die zahlreichen kritischen Fragen der Verfassungsrichter haben deutlich gemacht, wie gründlich das Gericht die Urteilsfindung angeht. Dieses Urteil und die möglichen Konsequenzen für künftige Haushalte warten wir jetzt in Ruhe ab.“

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