
Wolfgang Maus
Von unserer Bürgermeisterin wurden Sie schon über Perspektiven der Weiterentwicklung unserer Gemeinde informiert, die in einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs-Konzept (ISEK) zum Ausdruck gebracht werden sollen.

Von unserer Bürgermeisterin wurden Sie schon über Perspektiven der Weiterentwicklung unserer Gemeinde informiert, die in einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs-Konzept (ISEK) zum Ausdruck gebracht werden sollen.
Neben zwei großen Bürgerinformationsveranstaltungen mit dem beauftragten Planungsbüro in Neunkirchen und Seelscheid haben Mitglieder aller Ratsfraktionen in einer Strategieklausur über die Vorschläge aus der Bürgerschaft diskutiert und über Handlungs- und Planungsschwerpunkte beraten, die im weiter laufenden Verfahren konkretisiert werden. Entsprechend der jeweiligen Haushaltslage, die die von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteile ermöglichen muss, können dann bei der Bezirksregierung Förderanträge für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gestellt werden. Vorausschauend hatte die Bürgermeisterin zur Strategieklausur auch den für die Bewilligung zuständigen Vertreter der Bezirksregierung eingeladen.
Erste Weichenstellungen werden sich in den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen ergeben. Die Gemeindeentwicklung steht unter dem Gebot der gleichmäßigen Entwicklung von Neunkirchen und Seelscheid. Bekanntlich sind im "Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn" 1969 die beiden Gemeinden Neunkirchen und Seelscheid zu einer "amtsfreien Gemeinde" zusammengeschlossen worden. Darin wird der im Jahr zuvor geschlossene "Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Neunkirchen und Seelscheid sowie dem Amt Neunkirchen" bestätigt.
Das im Gebietsänderungsvertrag enthaltene Gebot, "das Gebiet der Gemeinde gleichmäßig zu entwickeln" bleibt eine fortwährende Aufgabe unserer Gemeindepolitik. Gleichermaßen Einrichtungen zu schaffen, heißt nicht, in beiden Gemeindeteilen jeweils die gleichen Einrichtungen vorzuhalten, vielmehr ist im Rahmen einer Funktionsteilung sicherzustellen, dass bei Einrichtungen in einem Gemeindeteil im anderen Teil ein der Bedeutung entsprechender Ausgleich vorhanden ist, so dass in der Wechselwirkung beide Gemeindeteile profitieren können.
Schon jetzt ist eine gewisse Aufteilung von Funktionen sichtbar: während sich in Neunkirchen ein Schwerpunkt durch die im Rathaus ansässige Verwaltung sowie die vorhandenen Schulformen herausgebildet hat, liegt ein Funktionsschwerpunkt in Seelscheid im Sportzentrum, das noch weiter ausgebaut werden soll.
Die Teilung von Funktionen stellt Neunkirchen-Seelscheid allerdings vor topographische Herausforderungen was die "barrierefreie" Erreichbarkeit des jeweiligen Ortsteils anbelangt. Das ansonsten reizvolle Wahnbachtal, von dessen Wasserreichtum Neunkirchen und Seelscheid gleichermaßen profitieren, trennt die beiden Hauptorte räumlich. Auch hier gilt es, die im Gebietsänderungsvertrag geforderte "bessere Verkehrsanbindung" umzusetzen.
Daher ist hier ein besonderer Schwerpunkt auf die Verbesserung der Verkehrsverbindung mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Fahrtzeiten zu legen. Neben einem (schon im Vertrag geforderten) Ausbau der K 16 (Wahnbachtalstraße) und der Anlegung bzw. dem Ausbau von Radwegen kam aus der Bürgerschaft der Vorschlag einer Seil- bzw. Hochbahn zwischen Neunkirchen und Seelscheid. Diskutiert wurde auch ein innovatives führerloses Bussystem, was zwischen beiden Gemeindeteilen in kurzer Taktung pendelt. Solcher Überlegungen müssen zunächst in einer Machbarkeitsstudie auf Realisierungschancen untersucht werden.
Die nächsten Monate werden spannende Diskussionen im Rat und in den Fachausschüssen hervorbringen. Neunkirchen-Seelscheid ist in Bewegung!
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