Neufassung der Bestattungs- und Friedhofssatzung

Veröffentlicht am 16.02.2015 in Kommunalpolitik

Richmut Rein

In der Ratssitzung am 05.02.2015 wurde die Neufassung der Bestattungs- und Friedhofssatzung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vorgelegt.

Um es vorweg zu sagen: Vor der endgültigen Beschlussfassung werden die Vertreter unserer Kirchen um eine Stellungnahme in einem Gespräch gebeten. Alle im Rat vertretenen Parteien haben sich seit geraumer Zeit mit der neuen Bestattungskultur, die auch vor Neunkirchen-Seelscheid keinen Halt machte, intensiv befasst. Mit dem Inkrafttreten dieser Neufassung, die sehr ausgewogen und zukunftsweisend erscheint, kann die geänderte Bestattungskultur auf unseren gemeindlichen Friedhöfen ermöglicht werden.

 

Es war aber nicht nur die geänderte Bestattungskultur, sondern es waren auch die steigenden Friedhofsgebühren, auf die reagiert werden musste. Die Bereitstellung von Familienbäumen, von pflegefreien Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen, von Einzel-Wurzelraumbestattungen und weiteren Angeboten soll dabei helfen, Abwanderungen auf Beisetzungsorte außerhalb der Gemeinde zu reduzieren.

Es ist zu begrüßen, dass dies dazu beitragen könnte, dass unsere Trauerhallen öfter genutzt werden, um so Mehrerlöse für diese Einrichtungen zu erzielen, die natürlich Kosten verursachen.

Zu erwähnen ist zudem das neue Kalkulationsmodell, wonach 50 Prozent der Unterhaltungs- und Pflegekosten der Friedhöfe auf alle Bestattungen, also auch auf Urnenbeisetzungen in Wahlgrabstätten (Erdgräber und Grabkammern) verteilt werden. Das Kalkulationsmodell führte erfreulicherweise dazu, dass die Gebührensteigerungen überwiegend moderat ausgefallen sind. War noch zunächst von einer Gebührenanhebung für Erdwahlgräber zunächst von 2.635 € auf 4.600 € die Rede, so konnte diese Anhebung auf 2.778 € begrenzt werden.

Personaleinsparung wurde durch Neuorganisation erreicht, so dass hier mehr als 50 Prozent der bisherigen Verwaltungskosten nicht mehr anfallen, was sich in Bezug auf die Gebührengestaltung natürlich positiv auswirkt. Die Gebühr für die Trauerhallennutzung sinkt ebenfalls und zwar um 59 € auf 259 €.

Ein Friedhof gehört einfach in die Gemeinde als Ort, an dem man der Trauer und Gedanken nachgehen und Muße finden kann.

Die Einrichtung gärtnerbetreuter Grabfelder, die bereits beschlossen wurde, kann neben einem kostensenkenden Aspekt auch ein gestalterischer sein. Sie nimmt dem Friedhof seine Schwermütigkeit.

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