Leidiges Thema: Abwassergebühren

Veröffentlicht am 29.08.2018 in Kommunalpolitik

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie den Medien zu entnehmen war, ist Neunkirchen-Seelscheid laut einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler erneut Spitzenreiter bei den Abwassergebühren. Da uns zu diesem Thema einige Anfragen erreicht haben, möchten wir auch hier dazu Stellung nehmen.

 

In unserer Gemeinde ist die Beseitigung von Abwasser und Regenwasser sehr unterschiedlich. Einige Ortsteile verfügen – so wie es in Wohnbaugebieten sein sollte - über getrennte Kanäle (Ab-/Regenwasser), andere Ortsteile nur über Abwasserkanäle. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Straßenseitengräben zur Oberflächenentwässerung, die vom Bauhof oder ortsansässigen Unternehmen regelmäßig von Bewuchs befreit und von Unrat gereinigt werden müssen. Einige Grundstückseigentümer können aufgrund der Lage und Größe ihrer Grundstücke Regenwasser versickern, und einige wenige abgelegene Gebäude verfügen noch über vollbiologische Kleinkläranlagen, deren Klärschlamm regelmäßig abgefahren werden muss. Eine Besonderheit ist die Topographie des Bergischen Landes, die sich von der Topgraphie von anderen Kommunen in der oben erwähnten Statistik unterscheidet. Wasser fließt nun mal nicht bergauf und unser Abwasser muss von ca. 60 Pumpstationen zu den beiden Kläranlagen des Aggerverbandes (Gummersbach) an der Bundesstraße B 507 und in Rippert, teilweise auch in benachbarte Kommunen transportiert werden. Während das Abwassersystem hier wie dort instandgesetzt und erneuert werden muss, waren und sind in unserer Gemeinde eine große Anzahl von Regenklär- und Regenrückhaltebecken zu bauen und zu warten, die dem Gewässer- bzw. dem Hochwasserschutz nicht nur in der eigenen Kommune dienen. Diese Wasserbecken kosten mehrere Hunderttausend Euro in der Herstellung.

Die Trink- und Abwassereinrichtungen werden von uns, den Bürgerinnen und Bürgern, ebenso bezahlt wie deren Unterhaltung durch die Gemeindewerke.

Dies erfolgt solidarisch aufgrund von Gebühren, deren Höhe sich an den Kosten orientiert. D.h., wenn die Gebührenkalkulation zu Überschüssen führt, sind die Überschüsse an den Gebührenzahler zu erstatten. Sind dagegen höhere Kosten entstanden als kalkuliert, kommt es zu Nacherhebungen.

Die „Gebührenschraube“ entsteht durch nachweisliche Leistungen und Kosten, die von externen Wirtschaftsprüfern alljährlich nach gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen sind.

Bislang bestimmen jährlich die Mitglieder des Verwaltungsrates (nicht die Mitglieder des Gemeinderates) über die Gebührenhöhe, die ihnen vom Vorstand (der Gemeindewerke, Technische Betriebe und Einrichtungen, Anstalt des öffentlichen Rechts) vorgeschlagen werden. Eine leichtfertige Entscheidung ist dies jeweils nicht, denn die Verwaltungsratsmitglieder wissen sehr wohl, dass wir mit unseren Gebühren seit Jahrzehnten an der Spitze liegen.

Kein Ratsmitglied, kein sachkundiger Bürger und keine sachkundige Bürgerin in der SPD-Fraktion des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zahlt gerne hohe Gebühren.

Über Verwaltungsmitarbeiter haben wir jahrelang Einblick in die Verwaltungsarbeit erhalten und sind den verbliebenen Mitarbeitern für ihre kompetente und gewissenhafte Arbeit im Bereich der Gemeindewerke dankbar. Auch diese Mitarbeiter zahlen Gebühren, sofern sie in der Gemeinde wohnen.

Ulrich Galinsky

Vorsitzender der SPD Neunkirchen-Seelscheid

 

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