Ulrich Galinsky, BürgermeisterkandidatBereits in der vergangenen Woche hatte ich an dieser Stelle auf einen Antrag hingewiesen, der besonderer Betrachtung bedarf. „Die FDP-Fraktion beantragt, zum 01.01.2010 ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, zu dessen Aufgabengebiet auch insbesondere das Controlling gehört.“ In der Begründung heißt es, dass die Besetzung – von zunächst – einer Stelle durch die von der FDP vorgeschlagene „Globaleinsparung“ finanziert werden kann. Ferner gehe man davon aus, dass sich ein Rechnungsprüfungsamt mit Schwerpunkt Controlling auf jeden Fall selbst finanziert.
Das hört sich phantastisch an! Es ist auch phantastisch, denn Zitronenfalter falten keine Zitronen! Bedauerlich daran ist, dass ein derartiger Antrag ausgerechnet vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde gestellt wird. Die Paragraphen 102 bis 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) regeln u.a. Einrichtung, personelle Besetzung und Aufgaben von Rechnungsprüfungsämtern. Ein Rechnungsprüfungsamt besteht aus der Leitung und den Prüfern (§ 104 GO NW). Wer zunächst – aus Sparsamkeitsgründen - die Besetzung einer Stelle fordert, bestellt auch ein Kraftfahrzeug mit einem Reifen! Darüber hinaus weisen Rechnungsprüfung und Controlling zwar Gemeinsamkeiten auf, haben aber keine gleichgerichteten Funktionen (vgl. Gohlke, Die örtliche Rechnungsprüfung, S.105 ff.). Die wesentliche Funktion der Rechnungsprüfung ist die neutrale und umfassende Kontrolle der Verwaltung hinsichtlich deren ordnungsgemäßer, sparsamer und wirtschaftlicher Aufgabenwahrnehmung. Die Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat verantwortlich und ihm in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt. Die Gewähr für eine umfassende und qualifizierte Information der Politik kann Controlling nicht leisten, weil Controlling anderer Schwerpunktsetzung folgt, Instrument der Verwaltungsleitung und deshalb nicht weisungsunabhängig ist! Allein auf vom Controlling ermittelten betriebswirtschaftlichen Zahlen beruhend können politische Entscheidungen nicht getroffen werden. Ein Bürgermeister wird immer um eine positive „Außendarstellung“ bemüht sein. Selbst bei Übereinstimmung negativer Erkenntnisse von Controlling mit der eigenen Lageeinschätzung kann dies einer Weitergabe der Information an die Politik entgegenstehen.
Diesen Antrag kann man knicken!
Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühlingsanfang
Ulrich Galinsky
Ihr SPD-Bürgermeisterkandidat