Es ist Eingiges passiert, aber der "Wahnsinn" schreitet fort

Veröffentlicht am 17.09.2021 in Beschlüsse

Wolfgang Maus

Vergangene Woche hatten wiran dieser Stelle Albert Einstein mit seiner Definition von „Wahnsinn“ bemüht.
Nun sollen die bereits vom Land abgelehnten Anträge zum Totalausbau des Sportplatzes Höfferhof und eines Neubaus eines Fußballplatzes in Breitscheid von CDU und GRÜNEN erneut zur Förderung angemeldet werden, obwohl auch im Jahr 2022 keine Förderung erfolgen wird. In Höfferhof existiert ein dem Schulsport vollauf genügender Sportplatz. Und warum soll das Land in Breitscheid zusätzlich einen Rasenfußballplatz fördern, wenn nebenan bereits ein Kunstrasenplatz existiert? Auf den Hinweis des Kämmers, dass auch bei erneuter Stellung der Förderanträge wieder die Grundsteuern im gleichen Umfang erhöht werden müssen, blieb man nach Sitzungsunterbrechung trotzig bei den Anträgen.

Da Grundsteuern im Gegensatz zu Gebühren keinem konkreten Aufwand zugeordnet werden müssen, sind die im Jahre 2021 von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlten Steuern zur allgemeinen Deckung der gemeindlichen Aufgaben verwandt worden. Das Lamento vor allem bei den GRÜNEN war groß; hatten sie doch erwartet, die für Eigenanteil, Abschreibung und Verzinsung 2021 erfolgten Grundsteuererhöhungen würden separiert und bei Nichteintritt des verfolgten Zweckes wieder zurückgezahlt. Dazu gab es aber keine Anträge zum Haushalt. Selbst in der grünen Haushaltsrede zum beschlossenen Haushalt 2021 findet sich hierzu nichts. Um der wieder abzeichnenden Blamage einer weiteren Steuererhöhung in 2022 zu entgehen, will man nach entsprechenden Einsparungen zur Deckung der Kosten für die Förderanträge im Haushalt 2022 suchen, jetzt bereits wissend, dass auch dieser Haushalt „auf Kante“ genäht ist und keinerlei Spielräume zulässt. Will man etwa bei der Ausstattung unserer Feuerwehr oder unserer Schulen die Axt anlegen?

In der Ratssitzung ging es auch um die Schülerbeförderung. Zu Irritationen hatten Schreiben der Verwaltung an einige Eltern gesorgt, deren Kinder altersbedingt oder nach Wechsel der Schulform nicht mehr den Schulbus im Rahmen des Schülerspezialverkehrs nach der Schülerbeförderungsverordnung nutzen dürfen. In Einzelfällen war die weitere Benutzung des Schulbusses geduldet worden, mit der Einschränkung, dass wegen der Coronapandemie die Anzahl der Sitzplätze begrenzt ist. Ansonsten war auf die Buslinie im ÖPNV verwiesen worden. Nunmehr ist die Mitnahme aller Schulkinder bis Ende des Schuljahres gesichert, wobei allerdings der Schulbus zum Schulschluss mehrfach fahren muss und die zweite Tour mittags erst später erfolgen kann. Ob bei großem Gedränge bevorrechtigte Schulkinder erst später nach Hause kommen, während andere ohne eigenen Anspruch auf Mitnahme im Schülerspezialverkehr, alle verfügbaren Sitzplätze zuerst besetzen, bleibt abzuwarten. Dass zusätzliche Beförderungsfahrten zu mehr Ausstoß an CO2 führen, wird dabei verdrängt.

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