Bürgersteig-Radwege in Neunkirchen-Seelscheid

Veröffentlicht am 05.12.2018 in Verkehr

Peter Schmitz, SPD-Fraktions-vorsitzender

Die Anordnung des Rhein-Sieg-Kreises (Straßenverkehrsbehörde), die Bürgersteig-Radwege entlang unserer Hauptverkehrsstraßen versuchsweise auf die Fahrbahn zu verlegen, sorgt in weiten Kreisen unserer Bevölkerung für Unverständnis und Ärger.

 

Dabei ist immer wieder zu hören, dass die Bürgermeisterin Nicole Sander dies zu verantworten habe. Da dies falsch ist, möchte ich unabhängig von der Frage, welche Lösung für Fußgänger, Rad- und Autofahrer wohl die bessere ist, die Zuständigkeiten wie folgt klarstellen:

Rechtlich ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises als Anordnungsbehörde alleine zuständig und verantwortlich. Wissen muss man, dass für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen der jeweilige Unterzeichner zivilrechtlich sogar persönlich haftbar gemacht werden kann. Verständlicherweise lässt er sich auch deshalb in seine Entscheidung nicht reinreden! Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin können und dürfen also diesbezüglich nichts entscheiden.

In der hier vor Ort umstrittenen Frage, Bürgersteig-Radwege bzw. Radfahren auf der Straße, ist zu hören, dass es kaum jemand gibt, der die Anordnung (Radfahren nicht auf Bürgersteigen, sondern auf der Fahrbahn) gutheißt. Meines Wissens war der bisherige Bürgersteig-Radweg auch für keine nennenswerten oder bekannt gewordenen Unfälle ursächlich.

Wir müssen wohl abwarten, mit welchen Ergebnissen der zeitlich begrenzte „Versuch“ enden wird.

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