Ulrich Galinsky, BürgermeisterkandidatLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Ratssitzung am 19.03.2009 empfahl der Bürgermeister die Ablehnung des FDP-Antrages vom 02.03.2009! Demzufolge sollte zum 01.01.2010 ein Rechnungsprüfungsamt „mit dem Schwerpunkt Controlling“ eingerichtet und mit einer Stelle besetzt werden. Zitronenfalter falten keine Zitronen und ein Rechnungsprüfungsamt nimmt keine Controlling-Aufgaben wahr! In der hier auszugsweise wiedergegebenen Ablehnungsbegründung weist der Bürgermeister darauf hin, dass Controlling im Gegensatz zum Rechnungsprüfungsamt Bestandteil der Organisation und Aufgabe jeder Führungskraft ist. Dem Rechnungsprüfungsamt [Anm.: Instrument des Gemeinderates] kann aber nicht eine Aufgabe übertragen werden, die es auch überprüfen soll. Die vollständige Beschlussvorlage des Bürgermeisters finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag.
Nachdem die FDP keine separate Abstimmung ihres Antrages in der Ratssitzung wünschte, sondern ihren Antrag weiterhin im Zusammenhang mit dem Antrag des Bürgermeisters, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, „verstanden“ wissen wollte, setzte der Bürgermeister die Beratung des FDP-Antrages von der Tagesordnung ab. [Der FDP-Fraktionsvorsitzende war bei der Ratssitzung nicht anwesend.] Die Entscheidung über die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei der Gemeindeverwaltung wurde aus anderen Gründen vertagt.
Wer andere mit „Sachlichkeit ist das Gebot der Stunde“ mahnt, sollte auch eigene Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, z.B. zur Hallenbadsanierung am 27.03.2009, einer Prüfung unterziehen.
Im Zusammenhang Rechnungsprüfungsamt und Controlling, den es eben nicht gibt, blamiert sich jeder, so gut er kann [ebenfalls am 27.03.2009].
"Was man von einem Bürgermeisterkandidaten erwarten kann (?)" [Warum sachlich, wenn’s auch persönlich geht?], werde ich Ihnen von Fall zu Fall an dieser Stelle berichten und jederzeit im persönlichen Gespräch beantworten, wenn Sie mich danach fragen. Sie treffen mich im Übrigen am 11. und 25.04.2009 am Informationsstand der SPD in der Rathauspassage in Neunkirchen und am 18.04.2009 am REWE-Parkplatz in Seelscheid, jeweils in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr.
Ich wünsche uns bis dahin sonnigere Tage.
Ulrich Galinsky
SPD-Bürgermeisterkandidat
Beschlussvorlage (Tagesordnungspunkt 6) für den Rat der Gemeinde am 19.03.2009 zum Antrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2009:
"Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beschließt:
1. Die Controlling-Aufgaben werden nicht dem neu einzurichtenden Rechnungsprüfungsamt übertragen.
2. Ber der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird zunächst keine gesonderte Stelle für Controlling-Aufgaben ausgewiesen.
Begründung:
Zu 1.:
Grundsätzlich obliegt die Haushalts- und Finanzkontrolle als Überwachungsaufgabe dem Rat. Dieser wird ggf. von einem vorhandenen Rechnungsprüfungsamt - als Hilfsorgan des Rates - unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Controlling hingegen ist Bestandteil der Organisation zur Unterstützung bei der Zieldefinierung, Kennzahlenbildung, bei Soll-Ist-Vergleichen, bei der Berichterstellung und Produktplanung sowie zur Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben und damit zunächst einmal Aufgabe jeder Führungskraft, jedes Produktverantwortlichen.
Das Controlling nimmt begleitend eine ständige ergebnisorientierte Steuerung der Willensbildungs- und Durchsetzungsprozesse vor. Die örtliche Prüfung hingegen ist eher verfahrensorientiert; ihre Aufgabe besteht darin, Schwachstellen bei Verfahren und Systemen aufzuspüren.
Controlling soll außerdem den Entscheidungsträgern die benötigten Informationen und Daten liefern, die für Entscheidungen benötigt werden. Die örtliche Rechnungsprüfung prüft die Entstehung und Zuverlässigkeit dieser Informationen und Daten, also die vom Controlling zugrunde gelegten Annahmen.
Die im Rahmen des Berichtswesens ausgewerteten Daten können aber fehlerhaft sein oder auch zu Fehlinterretationen führen, d.h. auch diese Daten und daraus folgende Entscheidungen müssen überprüft werden - vom Rat oder ggf. dem [vom] Rechnungsprüfungsamt. Kurz gesagt: Controlling unterliegt der Prüfung.
Dem Rechnungsprüfungsamt kann aber nicht eine Aufgabe übertragen werden, die es auch überprüfen sollte. Dies würde die Unabhängigkeit der Rechnungsprüfung gefährden.
Zu 2.:
Controlling ist ein Instrument, mit dessen Hilfe Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Leitungsfunktion die notwendigen unmittelbaren Informationen erhalten und die Verwaltung so steuern können, dass eine Erreichung der gesetzten Ziele/des Erfolgs gewährleistet ist. Grundsätzlich obliegt also ihnen selbst die Controllingfunktion. Auch in kleineren und mittleren privaten Unternehmen liegt das Controlling häufig in der Person des Unternehmers.
Der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter kommt m.E. nur bei erhöhtem Bedarf an Steuerungsunterstützung in Betracht. Dies ist derzeit noch nicht ersichtlich, so dass zunächst von der Einrichtung einer weiteren Stelle abgesehen werden sollte.
Sollte sich im Laufe der nächsten Jahre abzeichnen, dass die wahrzunehmenden Controllingaufgaben größere Ausmaße annehmen und von Führungskräften nicht mehr in vollem Umfang zusätzlich wahrgenommen werden können, werde ich den Rat informieren und ggf. bitten, eine entsprechende Stelle einzurichten."
gez. Meng