Bebauungsplanverfahren Birkenfeld-Nord

Veröffentlicht am 02.03.2017 in Ratsfraktion

In der jüngsten Sitzung des Energie-, Umwelt- und Planungsausschusses und anschließend im Rat wurde der vom Investor vorgelegte Planentwurf für die nördlich von Birkenfeld vorgesehene Wohngebiet diskutiert. Ansatzweise ist hierüber schon berichtet worden.

Besonders CDU und SPD haben bekräftigt, dass im Zuge der Realisierung der Wohnbebauung auch der im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesene Bolzplatz zu errichten ist, weil im Umfeld der Ortslage weiterhin Bedarf an einer Spielfläche für Jugendliche besteht.

Für die SPD ist wichtig, dass eine zusätzliche Wohnbebauung dem Charakter der vorhandenen aufgelockerten Bebauung Rechnung trägt. Hierzu wurden den Planern entsprechende Auflagen für die weitere Planbearbeitung gemacht. Neben der Mindestgröße der Baugrundstücke von 400 m² sind beidseits der geplanten Erschließungsstraße zusätzliche Stellplatzflächen, und zwar außerhalb der Wohngrundstücke, anzuordnen. Diese sind einzugrünen. Dafür fallen zwei Wohngebäude weg.

Mit der Realisierung zusätzlicher Stellplätze wird sichergestellt, dass die Planstraße weitgehend von Anliegerparkern freigehalten werden kann, damit Rettungs- sowie Ver-und Entsorgungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Weiter wurde den Planern aufgegeben, die Einmündung der Planstraße auf das noch nicht ausgebaute Teilstück der Birkenfelder Straße baulich aufzuweiten, um das Passieren schwerer Fahrzeuge sicherzustellen. Ein weiteres Anliegen betrifft die Begrünung des Planbereiches. Die Planer haben ein entsprechendes Begrünungskonzept vorzulegen, in dem auch die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen für den Entfall der bisherigen Grünnutzung nachzuweisen sind.

Zusätzlich fordert die SPD-Fraktion einen Streifen entlang der Hauptstraße und des Kiefernwegs als begrünte Fläche mit Vogelschutzgehölzen festzusetzen.

Auch die übrigen Ratsfraktionen haben sich diesen Forderungen angeschlossen.

Es folgt nunmehr mit entsprechender Bekanntmachung durch unsere Bürgermeisterin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden. Diese haben in einem ersten Schritt die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken in das Planverfahren einzubringen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind von den politischen Gremien der Gemeinde für das weitere Verfahren abzuwägen sind.

Bereits in der Ratssitzung wurden von einer Bürgerin Hinweise zur Bodenbeschaffenheit gegeben, die schon jetzt Anlass für Untersuchungen durch das Planungsbüro sein werden.

Das vom Rat dann vorgenommene Abwägungsergebnis führt sodann in einem weiteren Planungsschritt zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes. Nochmals haben dann Öffentlichkeit und die zu beteiligenden Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch hierüber haben die Ratsgremien zu beraten. Erst danach kann vom Rat der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefällt werden.

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