Änderung von Satzungen über die Durchführung von Dichtheitsprüfungen außerhalb von Wasserschutzzonen

Veröffentlicht am 24.04.2013 in Landespolitik

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gedankt wird oftmals denjenigen, die den Dank zwar nicht unbedingt verdienen, die sich aber populistisch verhalten.
Fakt ist: Am 31.12.2007 ist das neue Landeswassergesetz NRW (LWG) auf Veranlassung von CDU und FDP in Kraft getreten. Paragraf 61a LWG verpflichtet seither alle Eigentümer von bebauten Grundstücken, unterirdisch verlegte Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Richtig ist allerdings auch, dass zum Schutz des Grundwassers auch schon vor 2007 bundesgesetzliche Regelungen bestanden.

Aber unabhängig davon, wer welche Vorschriften beschlossen oder verschärft hat, ist allgemein bekannt, dass alle Parteien und aus meiner Sicht auch die Bürgerinnen und Bürger es für grundsätzlich richtig und im Sinne der Erhaltung von sauberem Grundwasser und Trinkwasser auch für notwendig halten, dass Abwasserleitungen und Kanäle überprüft werden, damit aus ihnen keine Schadstoffe ins Grundwasser gelangen können.

Anbei der sachliche Antrag der SPD-Fraktion vom 21.März 2013 zur Dichtheitsprüfung. Ich bitte um Nachsicht, wenn dieser Antrag sich weniger prätentiös auf die Notwendigkeiten beschränkt:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aufbauend auf der am 27.02.2013 vom Landtag NRW verabschiedeten bürger- und kommunalfreundlichen Novellierung des Landeswassergesetzes beantragt die SPD-Fraktion die Überarbeitung aller Satzungen, die im Gemeindegebiet die Durchführung von Dichtheitsprüfungen privater Kanäle außerhalb von Wasserschutzzonen vorschreiben.
Der Vorstand wird gebeten, einen Entscheidungsvorschlag vorzubereiten und dabei auf die spezifischen Gegebenheiten im Gemeindegebiet einzugehen. Ziel muss es sein, satzungsrechtliche Regelungen mit möglichst geringen Belastungen für die Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer zu finden.
Begründung:
In der Gesetzesnovelle wird die bisher zwingende und fristbezogene Prüfpflicht aller privaten Abwasserleitungen gestrichen und ein gesetzliches Prüferfordernis auf Wasserschutzzonen reduziert. Weitergehende Regelungen werden in das Satzungsermessen der Kommunen gelegt.
Von diesem Ermessen will die SPD-Fraktion zugunsten der Bürger in der Weise unverzüglich Gebrauch machen, dass die derzeitigen weitergehenden Satzungsvorschriften geändert werden."

Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmitz
SPD-Fraktionsvorsitzender

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