Rauchwarnmelder für Gehörlose – Krankenkassen in der Pflicht

Veröffentlicht am 05.01.2015 in Soziales

Harald Eichner

Das Bundessozialgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass spezielle Rauchmelder für Gehörlose von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden müssen. „Das ist eine gute Nachricht zum Neuen Jahr für alle Gehörlosen hier im Rhein-Sieg-Kreis“, freut sich Harald Eichner, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion.

„Diese Geräte sind – im Vergleich zu normalen Rauchmeldern – nicht gerade billig. Von daher werden die Krankenkassen nicht unbedingt offensiv für ihre Anschaffung werben – also machen wir das!“

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Rauchwarnmelder für Gehörlose Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V sind, weil sie eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens ausgleichen können. „Den Gehörlosen erleichtert das eine selbständige Lebensführung in ihrer Wohnung“, sagt Eichner. „Und nach allgemeiner Verkehrsauffassung gehören Rauchmelder heutzutage als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen, teilweise sind sie gesetzlich vorgeschrieben.“ Mit diesen speziellen Rauchmeldern werden die Folgen der Behinderung ausgeglichen und Gehörlose können damit sicherer in ihrer Wohnung leben.

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